Urteil zum Diesel-Verbot in Städten steht bevor

Leipzig, 31.01.2018.

Am 22. Februar fällt in Leipzig die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, die das Leben vieler Autofahrer in Deutschland erheblich einschränken könnte. Es geht dabei um die Frage, ob Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge in Städten zulässig sind. 

Kläger ist die Deutsche Umwelthilfe, die eine Änderung der Luftreinhaltepläne und damit Verkehrsverbote zur Einhaltung der Immissionsgrenzwerte für Stickstoffdioxid fordert. 

Wenn es nach der Deutschen Umwelthilfe geht, bleiben bald Millionen Dieselfahrzeuge in der Garage. Grund dafür seien die Überschreitungen der Stickstoffdioxid-Grenzwerte in den Großstädten in Deutschland. Doch statt effektive und langfristige Lösungen wie den Ausbau der Infrastruktur, Verflüssigung des Verkehrs, Ausbau des ÖPNV oder Umrüstung der Busse und Transporter auf alternative Antriebe zu fordern, werden Fahrverbote für unausweichlich gesehen. Fahrverbote für alle Dieselfahrzeuge, die die Abgasnorm Euro 6 nicht erfüllen. Faktisch könnte das in Deutschland rund 13 Millionen Fahrzeuge betreffen.

Der Automobilclub Mobil in Deutschland e.V. sieht sich selbst als Vertreter der Autofahrer in Deutschland und positioniert sich ganz klar gegen Verkehrsverbote in Städten und gegen die Verbannung von Dieselfahrzeugen. „Es wäre ein Albtraum für tausende Auto- und Dieselfahrer und die größte Enteignungswelle, die Deutschland je erlebt hat. Der Diesel hat jahrzehntelang Generationen vorangebracht, wird staatlich gefördert und ist technisch exzellent. Auch die Abgaswerte haben sich in den letzten Jahren derart verbessert, dass man auf keinen Fall mehr von ‚Dreckschleudern‘ reden kann“, meint Dr. Michael Haberland, Präsident des Clubs.

Haberland fordert mehr Unterstützung durch die Politik: „Im Grunde genommen sind die verordneten Grenzwerte aus der EU das eigentliche Problem. Wir brauchen endlich realistische Grenzwerte und eine vernünftige wissenschaftliche Untersuchung. [...]“ Quelle: Automobilclub Mobil in Deutschland e.V.

 

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