Bundesverwaltungsgericht erlaubt Diesel-Verkehrsverbote, verordnet diese jedoch nicht

Mannheim, 28.02.2018.

Das Bundesverwaltungsgericht hat Dieselfahrverbote für zulässig erklärt. Das heißt, Städte und Kommunen dürfen nun ohne Regelung des Bundes Fahrverbote aussprechen. Fahrverbote bleiben trotz des Grundsatzurteils von Stadt zu Stadt eine Einzelfallentscheidung. Gleichzeitig mahnten die Richter zur Verhältnismäßigkeit. Der Fuhrparkverband kritisiert das Urteil.

 

Das Gericht empfiehlt Übergangsfristen sowie die phasenweise Einführung der Fahrverbote. So sollten Kommunen Fahrverbote zunächst auf die Euro 4-Norm und niedriger beschränken und in der Folge – frühestens ab dem 1.9.2019 – erst auf Euro 5-Diesel ausweiten. „Da die Fahrzeuge in den Flotten der betroffenen Fuhrparkbetreiber regelmäßig ausgetauscht werden, sehen wir in den nächsten ein bis zwei Jahren nur noch wenige Unternehmen betroffen. Ein größeres Problem könnten die kommunalen Fuhrparks bekommen, in denen die Fahrzeuge tendenziell längere Zeit genutzt werden“, sagt Axel Schäfer, Geschäftsführer des Bundesverbandes Fuhrparkmanagement (BVF).. Und natürlich seien private Dieselfahrer mit Altfahrzeugen am stärksten betroffen. Wiederholend fordert der Verband dort wo möglich eine kostenneutrale Umrüstung durch die Hersteller und vor allem Investitionen in emissionsärmere Fahrzeugmodelle.

Fakt ist, dass das Urteil nicht bedeutet, dass nun automatisch Fahrverbote kommen. Kommunen müssen Fahrbeschränkungen nun erst einmal konkret in die jeweiligen Luftreinhaltepläne aufnehmen. Wie genau die Städte die Umsetzung organisieren und die Einhaltung kontrollieren, ist offen. Quelle: Bundesverband Fuhrparkmanagement e. V.

 

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