Rechtsverordnung zur elektronischen Rechnungsstellung in der Bundesverwaltung beschlossen

Berlin, 11.09.2017.

Die Bundesregierung treibt die Digitalisierung der Verwaltung in der Bundesrepublik weiter voran. Mit der am 6. September 2017 beschlossen eRechnungs-Verordnung im Bundeskabinett wird sichergestellt, dass private Unternehmen Rechnungen an die öffentliche Verwaltung künftig weitgehend elektronisch stellen können. 

Ab dem 27. November 2020 sind die Unternehmen sogar verpflichtet, elektronische Rechnungen zu senden, sofern es kein Direktauftrag bis zu einem Betrag von 1.000,- Euro zu Grunde lag.

Über ein webbasiertes Rechnungsportal des Bundes wird es möglich sein, mit nur wenigen Klicks Rechnungen in dem einheitlichen Format XRechnung selbst zu erstellen oder eine vorhandene XRechnung digital hochzuladen und zu versenden. Auch die Übermittlung per E-Mail oder De-Mail sowie auch per Webservice wird möglich sein.

Die bisherige Rechnungsstellung ist mit hohem Arbeitsaufwand, Papieraufkommen und hohen Portokosten verbunden. Dies soll durch die Einführung der elektronischen Rechnung anders werden. Durch die elektronische Übermittlung ist auch für die Rechnungssteller eine Beschleunigung zu erwarten, da Postlaufzeiten und die behördeninterne Papierpostzustellung zum richtigen Sachbearbeiter wegfallen. Dies soll nun medienbruchfrei vollständig elektronisch erfolgen. Auch das Abtippen der wesentlichen Rechnungsmerkmale in die jeweiligen Haushaltssysteme wird entfallen, da die Daten bereits strukturiert elektronisch vorliegen.

Für Bundesministerien und Verfassungsorgane tritt die Verordnung am 27. November 2018 in Kraft. Alle übrigen Bundesbehörden müssen bis zum 27. November 2019 auf elektronische Rechnungen umgestellt haben.

Die Schütze Consulting AG, die bereits die Erstellung des Architekturkonzepts Bund-Bremen begleitet hat und das Bundesministerium des Innern bei der Einführung der elektronischen Rechnungsstellung im eigenen Geschäftsbereich unterstützt, berät die Bundesverwaltung und Unternehmen bei der fachlichen und technischen Umsetzung der Rechtsverordnung.

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