Mitarbeiter im EU-Ausland: VDMA kritisiert neue Entsenderichtlinie der EU

Brüssel/Frankfurt, 29.05.2018.

Wenn europäische Unternehmen Mitarbeiter ins EU-Ausland entsenden, stehen sie vor einem Flickenteppich nationaler Vorschriften. Das verursacht nicht nur hohe Kosten, sondern behindert auch den Handel im Binnenmarkt. Die Neufassung der Entsenderichtlinie, der nun das Europäische Parlament zugestimmt hat, greift dieses zentrale Problem nicht auf, sondern schafft nach Ansicht des VDMA vielmehr neue bürokratische Hürden. 

„Die EU muss dem Wust an nationalen Sonderwünschen endlich ein Ende setzen und einheitliche Regeln für die Entsendung von Mitarbeitern ins EU-Ausland schaffen“, fordert daher Thilo Brodtmann, Hauptgeschäftsführer des VDMA. Die aktuelle Neufassung verschärft diese Probleme noch. So müssen künftig bei Entsendungen von Mitarbeitern alle im Gastland branchenüblichen Lohnbestandteile einschließlich Urlaubsgeld, Wochenend- und Überstundenzuschläge bezahlt werden. Bei Entsendungen von mehr als 18 Monaten gelten darüber hinaus bereits ab dem ersten Tag alle wesentlichen Bestandteile des Arbeitsrechts im Gastland.

Ein größeres Problem für den Maschinenbau ist aber, dass die Entsenderichtlinie in den Mitgliedsstaaten derzeit höchst unterschiedlich umgesetzt wird. Das bedeutet in den Unternehmen einen hohen bürokratischen Aufwand. In Frankreich beispielsweise müssen bei der Meldung einer Entsendung Unterlagen über berufliche Qualifikationen oder Gehaltsangaben in der Landessprache vorliegen. Italien fordert eine Kontaktstelle im Land für die Zeit der Entsendung. In Großbritannien hingegen genügt die Bescheinigung einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit.

„Die gegenwärtige Situation bei der Entsendung steht in völligem Gegensatz zur Idee des Binnenmarktes“, sagt Brodtmann. „Dieses Durcheinander ist auch eine Belastung für den Handel von Gütern. Der Verkauf einer Maschine setzt oft auch die Entsendung von Mitarbeitern für Montage, Inbetriebnahme oder Wartung voraus.“ Der VDMA fordert von der EU einheitliche Meldevorschriften und Sprachregelungen bei der Entsendung. Kurzfristige Entsendungen von weniger als zehn Tagen sollten generell ohne Meldung möglich sein. Eine aktuelle Position zur EU-Entsenderichtlinie finden Sie hier. Quelle: VDMA, Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V.

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