Homecare-Versorger in der ambulanten Ernährungstherapie unverzichtbar

Melsungen, 03.01.2014.

Ohne professionelle Homecare-Versorger ist die ambulante Versorgung Schwerkranker häufig nicht zu gewährleisten. Das berichtete der BVMed. Die B. Braun-Tochter ist spezialisiert auf heimparenterale Ernährungstherapie und kümmert sich schon vor der Entlassung aus dem Krankenhaus um die Überleitung eines Patienten bzw. die Organisation der häuslichen parentalen Versorgung.

Homecare-Dienstleistungen sind für die Versorgung von Patienten mit Hilfsmitteln, Verbandmitteln sowie Infusions- und Ernährungstherapien beim Übergang vom Krankenhaus in die ambulante Versorgung unverzichtbar. Das zeigten der Krankenhausarzt Prof. Dr. Bernd Reith aus Konstanz und der niedergelassene Arzt Olav Heringer aus Wiesbaden auf der MedInform-Veranstaltung "Homecare - eine ambulante Perspektive?" am 3. Dezember 2013 in Berlin. Nach Meinung der Experten ist es wichtig, die Qualität der Produkte und Dienstleistungen festzuschreiben und die Einhaltung der Qualitätsstandards zu kontrollieren. "Auch eine Rufbereitschaft abhängig von der Schwere der Erkrankung muss gewährleistet werden", erklärte Heringer.

Auch beim Schnittstellenmanagement sind Ärzte und Patienten auf professionelle Unterstützung von Homecare-Unternehmen angewiesen. Auf der MedInform-Konferenz wurde deutlich, dass das Schnittstellenmanagement bei Entlassung nicht alleine vom Krankenhaus zu leisten sei, so Prof. Dr. Bernd Reith, Chefarzt der Klinik für Viszeral-, Kinder- und Gefäßchirurgie des Klinikums Konstanz. Er zeigte, dass Homecare-Versorger für den überleitenden Krankenhausarzt wichtige Versorgungspartner sind. "Ohne Netzwerke und vernetzte Versorgungsstrukturen kann der Kostendruck auf die Krankenhäuser nicht abgefangen werden", so Reith. Er bezeichnete es aus Patientensicht als extrem wichtig, dass der Homecare-Ansprechpartner dabei der gleiche, dem Patienten vertraute, Partner bleibt.

Nachholbedarf sieht er vor allem bei der Heimbeatmung sowie der enteralen und parenteralen Ernährungstherapie. Der neue Koalitionsvertrag bietet aber, so Prof. Dr. Jörg Saatkamp aus Rosenheim, gute Ansatzpunkte. Die "Leistungslücken beim Übergang vom stationären in den ambulanten Versorgungsbereich" sollen dadurch überwunden werden, dass das Entlassungsmanagement "durch eine gesetzliche Koordinationsfunktion der Krankenkassen ergänzt wird". Die Möglichkeiten der Krankenhäuser bei einer Entlassung Leistungen zu verordnen, sollen dabei ausgeweitet werden. Der Gesetzgeber hat bereits in den letzten Jahren zahlreiche Anstrengungen unternommen, um die Versorgung besser zu koordinieren. Dazu gehören Praxisnetze, die Integrierte Versorgung, Medizinische Versorgungszentren, der Hausarzt als Lotse, das Entlassungsmanagement und Pflegestützpunkte.

Die Bedeutung von Homecare-Dienstleistungen für den ambulant tätigen, niedergelassenen Arzt beleuchtete Olav Heringer, Arzt für Hämatologie und Internistische Onkologie an einem Facharztzentrum in Wiesbaden. Der Beratungsbedarf in der onkologischen Betreuung von Patienten ist enorm. Viele Patienten müssen beispielsweise parenteral ernährt werden. "Wir kommen nicht darum herum, Homecare-Dienstleistungen stärker einzubinden. Denn wir müssen in Zukunft die onkologischen Patienten besser und länger zu Hause versorgen", so Heringer. Dabei geht es neben Ernährungstherapien auch um Wundmanagement oder Schmerzpumpen-Betreuung. Das Homecare-Unternehmen biete häufig als einziges die notwendige Qualität und fungiere als "fester" Ansprechpartner, übernehme die Logistik mit dem Pflegedienst oder Bestellungen, den Therapieplan sowie Rezeptanforderungen.

Wenn es diese Dienstleistungen gibt, warum werden Homecare-Dienstleistungen nicht stärker genutzt? Heringer sieht hier in der Angst vor Regressen das Problem. Die Kosten für eine Ernährungstherapie seien so hoch, dass Patienten häufig in die Krankenhäuser geschickt würden, um die Therapie einzuleiten. Auch herrsche oft Unwissenheit über die Anbieter und deren Qualität. Heringers Fazit: " Wir müssen neue Strukturen in der Verknüpfung zwischen stationärer und ambulanter Versorgung schaffen und die Schnittstellenproblematik rechtlich wie technisch lösen."

Wie Rechtsanwältin Bettina Hertkorn-Ketterer ausführte, sind Homecare-Unternehmen nicht als Leistungserbringer im Sozialgesetzbuch definiert und integriert. Im Hilfsmittelbereich sind die Aufgaben der Leistungserbringer beispielsweise beschränkt auf die reine "Produktlieferung". Eine Anpassung der Aufgabenbeschreibung ist nicht erfolgt. Hertkorn-Ketterers Forderung: "Wir brauchen hier die Definition und die Akzeptanz von koordinierenden Versorgungsformen wie Homecare-Versorgungen."

zurück TOP