Fahrzeughalter aufgepasst! Das alles ändert sich in diesem Jahr
Wenn Sie in ein anderes Bundesland ziehen, können Sie ab sofort Ihr Kennzeichen "mitnehmen". Ummelden müssen Sie das Auto zwar schon noch, aber das Kennzeichen muss nicht zwingend geändert werden. Allerdings müssen alle Fahrzeuge bezüglich der mitgeführten Verbandskästen erneuert bzw. aufgerüstet werden. Ab dem ersten Januar 2015 muss die neue DIN Norm 13164 erfüllt werden. Beispielsweise muss ein 14-teiliges Pflasterset im Verbandskasten mitgeführt werden. Zudem ein Verbandspäckchen in Kindergröße.