Bürokratieabbau im Verkehr: Kabinett beschließt Entlastungspaket
Die Entwürfe des Entlastungspaketes wurden vom Bundesministerium für Verkehr vorgelegt, das damit auf viele Vorschriften reagiert, die tils nicht mehr zeitgemöß sind. Im Zentrum stehen vereinfachte Verfahren, der Abbau doppelter Regelungen sowie eine stärkere Digitalisierung von Verwaltungsprozessen. Zusätzlich sollen nationale Sonderregeln entfallen, die über EU-Vorgaben hinausgehen und damit unnötigen Zusatzaufwand verursachen.
Nach Angaben des Ministeriums profitieren von den Neuerungen gleichermaßen Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Behörden. Insgesamt soll das Paket Wirtschaft und Verwaltung um rund 65 Millionen Euro jährlich entlasten – eine Summe, die sich aus zahlreichen Einzelmaßnahmen über verschiedene Verkehrsträger hinweg zusammensetzt.
Erleichterungen für Taxi- und Mietwagenbranche
Wer künftig ein Taxi- oder Mietwagenunternehmen gründen möchte, trifft auf deutlich schlankere Vorgaben. Bislang war bundesweit ein Fachkundenachweis Pflicht, etwa zu Ortskenntnissen oder kaufmännisch-rechtlichen Grundlagen. Diese einheitliche Regelung entfällt künftig zugunsten einer Länderzuständigkeit: Die Bundesländer entscheiden künftig eigenständig, ob und in welcher Form solche Nachweise verlangt werden. Für die Branche bedeutet das mehr Spielraum bei der Personalgewinnung – ein Aspekt, der angesichts des anhaltenden Fahrermangels besonders schwer wiegt.
Papierlose Verwaltung bei Lang-Lkw
Auch im übrigen Straßenverkehr setzt das Ministerium auf pragmatischere Lösungen. Nachweise für den Betrieb von Lang-Lkw lassen sich zukünftig digital vorlegen, was den ohnehin fortschreitenden Trend zur papierlosen Verwaltung weiter untermauert. Die elektronische Kfz-Zulassung, kurz i-Kfz, verzeichnet bereits rund zwei Millionen Downloads und gilt als Beleg dafür, dass digitale Angebote von Bürgern angenommen werden, sofern sie unkompliziert gestaltet sind. Parallel dazu sollen bundesweit uneinheitliche Feiertagsfahrverbote wegfallen, etwa an Fronleichnam, Reformationstag oder Allerheiligen. Für die Logistikbranche verspricht dies weniger Standzeiten und einheitlichere Wettbewerbsbedingungen.
Schiene, Wasserstraße und Luftverkehr im Fokus
Auch andere Verkehrsträger sind von den Neuregelungen betroffen. Eisenbahnunternehmen sollen künftig Beförderungsbedingungen – etwa allgemeine Geschäftsbedingungen – schneller anpassen können, ohne jedes Mal eine behördliche Genehmigung einholen zu müssen. Gleichzeitig werden digitale Informationsangebote für Fahrgäste gestärkt, ohne dass der Verbraucherschutz im Schienenverkehr darunter leidet.
In der Binnenschifffahrt greift künftig eine Fristenregelung: Reagiert eine Behörde nicht innerhalb eines festgelegten Zeitraums, gilt eine Genehmigung automatisch als erteilt. Das betrifft etwa Kennzeichnungspflichten für Schwimmkörper und schwimmende Anlagen. Solche Regelungen sollen Investitionsentscheidungen beschleunigen und mehr Planungssicherheit schaffen. Zusätzlich werden Doppelprüfungen bei Eisenbahn-Prüfsachverständigen abgeschafft, was Verwaltungsvorgänge insgesamt verschlanken soll.
Im Luftverkehr rücken die Neuregelungen näher an europäisches Recht heran. Weniger nationale Sonderbestimmungen sollen Unternehmen entlasten, während moderne Verfahren in der Flugsicherung zugleich die Kapazität im Luftraum erhöhen. Nebeneffekt dieser Modernisierung: Sowohl CO₂-Emissionen als auch Lärmbelastung könnten sinken, da effizientere Abläufe unnötige Warteschleifen reduzieren.
Teil einer größeren Verwaltungsreform
Über alle Verkehrsträger hinweg werden zudem Aufbewahrungsfristen verkürzt, Register modernisiert und längst überflüssige Berichtspflichten gestrichen. Das Ministerium ordnet das Paket in einen größeren Kontext ein: Es setzt Vorgaben der Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung sowie der föderalen Modernisierungsagenda um. Zugleich erfüllt die Bundesregierung damit Zusagen aus dem Koalitionsvertrag der laufenden Legislaturperiode, in dem ein spürbarer Bürokratieabbau für Bürger, Unternehmen und öffentliche Haushalte vereinbart wurde.
Das Verkehrsministerium kündigte an, den eingeschlagenen Weg fortzusetzen und sich künftig auch auf europäischer Ebene für einfachere, praxisnähere Regelungen einzusetzen. Angesichts der Vielzahl an Einzelmaßnahmen dürfte sich zeigen, wie schnell die angekündigten Entlastungen tatsächlich in der Praxis ankommen. Quelle: BMV








