T1-Transporterklärung für grenzüberschreitenden Güterverkehr in die EU

Magdeburg, 16.06.2021.

Der Straßentransport behält weiterhin die führende Position beim Verkehr innerhalb Europa. Während einige Regionen wie die baltischen Staaten und Polen laut Eurostat ein schnelles Wachstum des Schienenverkehrs verzeichnen, ist der Straßenverkehr mit durchschnittlich 76 % vorherrschend.

Die Beliebtheit der Straßenzustellungen erklärt sich durch das weite Abdeckungsnetz, die Flexibilität bei der Routenplanung, die Effizienz des Transports sowie die wettbewerbsfähigen Preise für die Lieferung von Sammel- und Komplettfracht. Waren, die in großen Sendungen auf dem Seeweg von außerhalb der Europäischen Union importiert werden, werden auf Fahrzeuge umgeladen und „auf der letzten Meile“ an die Tür des Empfängers geliefert.

Bei der Einfuhr von Waren aus einer anderen Zollunion in die EU sind Transit- und Begleitdokumente erforderlich. Das TIR-Carnet (Carnet TIR) und die T1-Transporterklärung sind dabei die beliebtesten und häufigsten Papiere. T1 ist eine Zoll- und Finanzgarantie für Waren, die innerhalb der EU transportiert werden und die die Lieferung von den Grenzen der Europäischen Union zum Zolllager bestätigt.

Laut Gintaras Borkys, Leiter der Zollabteilung von AsstrA in Vilnius, hat die T1-Transporterklärung in den letzten 7 bis 10 Jahren bei Kunden und Transportunternehmen an Beliebtheit gewonnen. „Die T1 wird am ersten Zollpunkt beim Überqueren der EU-Grenze eröffnet und gilt bis zur Ankunft im Ziellager. Der Zweck der Transiterklärung besteht darin, die Zahlung von Zöllen zu garantieren. Sie wird aufgrund der bequemen und effektiven Registrierung ausgewählt. Die Transporterklärung wird basierende auf der CMR und der Rechnung ausgefüllt. "

Das AsstrA-Team der litauischen Zollniederlassung arbeitet mit zuverlässigen Maklern zusammen, wodurch Firmenkunden 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr eine T1-Erkärung erstellen lassen können.

„Die Wahl eines erfahrenen Zollagenten wird zur Sicherheitsgarantie der Fracht der Kunden, die in das Gebiet der Europäischen Union importiert wird. Im Falle einer unvollständig oder ungenau ausgefüllten T1-Transporterklärung haben die Vertreter der Zollbehörden das Recht, zusätzliche Dokumente zu verlangen, die Verarbeitung der Waren zu verweigern und in seltenen Fällen rechtliche Maßnahmen zu ergreifen", sagt Gintaras Borkys. "Bei der Zusammenarbeit mit AsstrA legen Partner großen Wert auf die Richtigkeit des vorbereiteten Dokumentenpakets und auf die Sicherheit der Waren. Hochwertige Güter wie verbrauchsteuerpflichtige Waren werden unter Begleitung vom Grenzpunkt zum Ziellager geliefert. Das AsstrA-Team bleibt rund um die Uhr mit den Begleitpersonen in Kontakt und teilt den Partnern die aktuellsten Informationen über den Status der Ladung mit. 

Die Transporterklärung enthält die notwendigen Informationen über die Fracht und den Transport:

  • Herstellungsland;
  • Endlieferpunkt;
  • Informationen über Auftragnehmer, Beförderer, Fahrzeug;
  • Anzahl der Wareneinheiten, Parameter;
  • Zollpreis für Produkte;
  • beigefügte Dokumente.

Experten der Unternehmensgruppe erstellen T1-Erklärungen gemäß den Normen des Zollrechts der Europäischen Union für den raschen Übergang der Grenzkontrolle und die rechtzeitige Lieferung von Waren an das Bestimmungslager. Quelle: AsstrA Deutschland GmbH

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