Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung gab gestern bekannt, dass ab sofort das Wechselkennzeichen beantragt werden kann. Das Wechselkennzeichen besteht aus einem kleineren Teil, der fest am Fahrzeug bleibt, und einem größeren Teil, das umgesteckt wird. Voraussetzung ist, dass beide Fahrzeuge in die gleiche Klasse fallen und die gleiche Kennzeichengröße haben. Geführt werden kann das Wechselkennzeichen an jeweils einem Fahrzeug.