EU-Beschluss zur Identity Wallet: Länder sollen diese in zwölf Monaten ihren Bürgern und Unternehmen verfügbar machen
Der Entwurf für das „Digital Identity Wallet“ besagt folgendes: Jeder Bürger erhält Zugang zu einem sogenannten digitalen Wallet. Es muss sich einmalig identifiziert werden und die Daten werden für die weitere Verwendung gespeichert.
Im digitalen Wallet sollen sich neben der elektronischen Signatur künftig auch Dokumente wie Geburts- und Heiratsurkunden oder Führerschein speichern lassen. Damit gehen zahlreiche Use-Cases einher – von digitalen Behördengängen wie Adressänderungen oder Steuererklärungen bis hin zur Nutzung von Gesundheitsservices. Eine Möglichkeit die unser tägliches Leben revolutionieren würde.
Jedes Land hat laut dem Entwurf drei Möglichkeiten zur Umsetzung: Entweder bringt es selbst eine Lösung für seine Bürger und Unternehmen auf den Markt. Oder es beauftragt ein privates Unternehmen damit, das Wallet zu entwickeln und öffentlich verfügbar zu machen. Die dritte Option besteht in einem staatlich anerkannten Zertifizierungsprogramm, das es privaten Unternehmen ermöglicht, Anwendungen für die Identifizierung zu zertifizieren. Die genauen technischen Standards werden derzeit noch auf EU-Ebene diskutiert. Erst nach der Veröffentlichung dieser Standards können die Staaten mit der Umsetzung der jeweiligen Lösung beginnen. Dabei werden sie vor allem auf zwei Aspekte achten müssen: hohe Sicherheitsstandards sowie eine möglichst angenehme Nutzererfahrung. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Lösung bei möglichst vielen Bürgern Akzeptanz findet.
Aus unserer Sicht ist die Einführung des digitalen Wallets ein notwendiger und richtiger Schritt, um das Alltagsleben der Bürger zu vereinfachen und digitale Identifizierungsgrenzen innerhalb der EU zu überwinden. Mit der Bestimmung kann eine übergreifende Infrastruktur geschaffen werden.
Als einer der europäischen Marktführer im Bereich der digitalen Identifizierung arbeitet IDnow selbst an einer eigenen Technologie für digitale Wallets. Mit dem „IDnow Wallet“ werden die Daten der Nutzer sicher und datenschutzkonform auf dem Smartphone des Nutzers gespeichert. Mittels Fingerabdruck oder Gesichtserkennung (Touch- oder Face-ID) werden die Daten zur Identifizierung freigegeben. Der Nutzer erhält hierbei zu jeder Zeit die Kontrolle über die eigenen Daten. Durch das Zero-Knowledge-Prinzip ist es auch IDnow als Anbieter nicht möglich Einsicht in die Daten der User zu erhalten. Als zertifizierter Identifizierungsdienst durch Registration Authority nach §24 1 d) eIDAS sowie als einer der größten Anbieter für eIDs, der Online-Ausweisfunktion ist IDnow bestens aufgestellt, um allen Bürgern und Unternehmen zukünftig eine Identität im Rahmen eines Digital Identity Wallet bereitzustellen. Quelle: IDnow GmbH