AMV®System – OEM-Standard und EU-Richtlinien konforme Telematik

Frankfurt/Main, 12.09.2013.

Mit dem AMV®System wurde eine – zu Automotive-OEM-Standards und EU-Richtlinien konforme – Telematik-Technologie entwickelt. Es ist damit möglich, Fahrzeugdaten anonym, unter Berücksichtigung der nationalen Gesetzgebung, plattformübergreifend und in Echtzeit zu erfassen, zu verarbeiten und für unterschiedliche Nutzungsbereiche auch flächendeckend zur Verfügung zu stellen. 

Das AMV®System wurde im Hinblick auf die kommende „vernetzte Welt der Mobilität“ bereits in der Grundkonzeption entwickelt: Sicherheit und OEM-Konformität bei der Anbindung an den Fahrzeug-Datenbus, bei der Datenübertragung und -verarbeitung, sowie Datenschutz und Schutz von Persönlichkeitsrechten sind in die Kerntechnologie eingebettet. DerFahrzeughalters kann jederzeit überprüfen, welche Art von Fahrzeugdaten an wen im Zusammenhang mit den von ihm in Anspruch genommenen Services und Dienstleistungsangeboten übermittelt werden.
 
Sicherheits- und Anonymitätskonzept
  • Verarbeitung von anonymen* Fahrzeugdaten, die in keinem direkten Zusammenhang mit dem Fahrzeughalter stehen
  • AMV Networks verfügt zu keinem Zeitpunkt über persönliche Daten der Fahrzeughalter, kennt also den Fahrzeughalter nicht.
  • Im AMV®System erfolgt keine Vorratsdatenspeicherung, die Daten werden anonym und in Echtzeit weitergeleitet.
  • Sicherung der Datenübertragung mittels verschlüsselter Datenverbindungen
  • Der Fahrzeughalter entscheidet, ob alle seine Fahrzeugdaten anonym* bleiben sollen oder ob er zur Inanspruchnahme von Mobilitätsdiensten entsprechende Nutzungsberechtigungen vergibt.
  • Der Fahrzeughalter kann die von ihm vergebenen Nutzungsberechtigungen jederzeit überprüfen und auch widerrufen.
 
 
Trilogie von Datenfluss-Bausteinen als Bestandteil von „Security & Privacy by Design“
 
Modul 1 | Erfassung und Bereitstellung der xFCD
AMV Networks ist nicht Nutzer, sondern ein unabhängiger Erfasser und Bereitsteller von Fahrzeugdaten. Der Anbieter hat keinen Bezug zu direkt personenbezogenen Daten des Fahrzeughalters und sichert dem Fahrzeughalter zudem unter Berücksichtigung nationaler Gesetzgebung die Hoheit über seine direkt personenbezogenen Daten.
Der Dienstleister für die Datenbereitstellung
  • kennt keine fahrzeugspezifischen Daten (nur Marke und Modell),
  • kennt keine persönlichen Daten des Fahrzeughalters,
  • speichert keine Daten,
  • ist frei wählbar und damit austauschbar (unter Beachtung von System-Anforderungen) und
  • die Konditionsverhandlungen werden vom Mobilitäts-Dienstleister geführt.
 
Modul 2 | Übertragung der xFCD
AMV Networks beauftragt einen Telekommunikations-Dienstleister mit der gesicherten Übertragung der Daten. Durch diese Entkopplung vom Fahrzeughalter erhält dieser Dienstleister weder Bezug zum Fahrzeug noch zu direkt personenbezogenen Daten.
Der Dienstleister für die Telekommunikation
  • kennt keine persönlichen Daten des Fahrzeughalters (liefert nur den SIM-Chip für die On-Board Einheit),
  • kennt keine Fahrzeugdaten (weder Marke noch Modell noch fahrzeugspezifische Daten),
  • ist frei wählbar und damit austauschbar (unter Beachtung von System-Anforderungen) und
  • die Konditionsverhandlungen können auch vom Mobilitäts-Dienstleister geführt werden.
 
Modul 3 | Abnahme und Nutzung der xFCD
Der Mobilitäts-Dienstleister als Datennutzer erhält vom Fahrzeughalter (Dateneigentümer) als Nutzungsberechtigung eine Vollmacht zur Übernahme der vertraglich vereinbarten Daten der AMV Networks.
Datenabnahme und Datennutzung / Anbieter von Mobilitätsdiensten wie OEMs, Automobilclubs etc. – öffentliche Hand (Verkehrsleitzentralen, Verkehrsplanung etc.)
 
Der Mobilitäts-Dienstleister
  • wird durch den Fahrzeughalter ermächtigt, die zur Erfüllung der vereinbarten Dienstleistung erforderlichen Daten vom Datenbereitsteller zu beziehen,
  • kennt die vom Fahrzeughalter freigegebenen persönlichen Daten (für Verrechnungszwecke etc.),
  • kennt bei Bedarf die Marke, das Modell und die vom Fahrzeughalter freigegebenen fahrzeugspezifischen Daten,
  • benötigt nach dem Prinzip der Datenvermeidung nur die zur Erfüllung der vereinbarten Dienstleistung erforderlichen Daten und läuft dadurch nicht Gefahr, auf Grund der Erhebung und Speicherung von einer Unzahl von Daten diese generell und auf seine Kosten der öffentlichen Hand bereitstellen zu müssen,
  • speichert und analysiert die freigegebenen Daten nur im Zusammenhang mit dem vertraglich vereinbarten Mobilitätsdienst und
  • die Angebotsstellungen an den Fahrzeughalter liegen beim Mobilitäts-Dienstleister.
 
Die öffentliche Hand
  • hat die Möglichkeit, auf Basis einer freiwilligen Zustimmung durch den Fahrzeughalter oder durch gesetzliche Verordnung anonyme Daten aus Fahrzeugen zu erhalten,
  • kann damit auch flächendeckende Mobilitätsanalysen und Infrastrukturanalysen durchführen,
  • kann damit Verkehrsmanagement-Systeme für Verkehrssteuerung, Verkehrsdynamisierung und Verkehrssicherheit aktiv mit Echtzeitdaten aufbauen, betreiben und optimieren,
  • kennt keine Fahrzeugdaten (weder Marke noch Modell oder fahrzeugspezifische Daten) und
  • kennt keine persönlichen Daten, sondern erhält nur die anonymen Daten z. B. entsprechend dem zukünftigen DOPUX®-Standard (Data of Public Utilities eXtended).

 

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