Autonomes Fahren: Verkehrsministerium startet Förderaufruf bis zu 14 Millionen Euro
Bundesverkehrsminister Steffen Bilger: "Autonomes Fahren bietet die Chance, Mobilität neu zu denken. Gerade in ländlichen Regionen und in städtischen Randlagen können autonome Fahrzeuge das öffentliche Verkehrsangebot sinnvoll ergänzen und Menschen besser miteinander verbinden. Gleichzeitig eröffnet die Technologie dem Güterkraftverkehr neue Möglichkeiten, um dem steigenden Transportbedarf und dem zunehmenden Fahrpersonalmangel zu begegnen. Mit unserer Förderung wollen wir den Praxiseinsatz autonomer Fahrzeuge beschleunigen und Deutschland als Innovationsstandort für die Mobilität der Zukunft stärken."
Ziel ist es, die Marktdurchdringung autonomer Systeme zu erhöhen und deren Potenziale für mehr Verkehrssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit im Verkehr nutzbar zu machen.
Ein besonderer Schwerpunkt des Förderaufrufs liegt auf Vorhaben, die einen nachhaltigen Beitrag zur Entwicklung oder Weiterentwicklung von Modellregionen für autonomes Fahren leisten. Damit unterstützt der Bund ein zentrales Vorhaben des Koalitionsvertrags der 21. Legislaturperiode, autonome Mobilität schneller vom Pilotprojekt in die breite Anwendung zu überführen. Zugleich greift der Förderaufruf die Empfehlungen der Verkehrsministerkonferenz zur Weiterentwicklung des autonomen Fahrens in Deutschland auf und stärkt die praktische Umsetzung innovativer Mobilitäts- und Logistiklösungen unter realen Einsatzbedingungen.
Gefördert werden unter anderem:
- die Beschaffung von Fahrzeugen, die bereits mit autonomen Fahrsystemen ausgestattet sind,
- die Beschaffung von Fahrzeugen, die durch Hersteller oder Drittanbieter mit autonomen Fahrfunktionen ausgerüstet wurden,
- die Umrüstung bestehender Fahrzeuge mit autonomen Fahrsystemen,
- Leasingmodelle für Fahrzeuge mit autonomen Fahrfunktionen,
- Vorhaben im Regelbetrieb sowie im Erprobungsbetrieb mit anschließendem dauerhaftem Einsatz.
Antragsberechtigt sind Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, ÖPNV-Aufgabenträger, kommunale und private Verkehrsunternehmen mit Genehmigung gemäß §§ 2, 9ff. PBefG, rechtsfähige Zweckverbände und Verkehrsverbünde sowie Antragsteller mit Tätigkeitsbereich gemäß §§ 1 und 2 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) und Sitz in der Bundesrepublik Deutschland. Anträge können ab dem 01. September 2026 über das Förderportal easy-Online eingereicht werden. Die Antragsfrist endet am 15. Oktober 2026. Quelle: BMV






