Samstagsfahrverbot für Lkw während der Hauptreisezeit

Berlin, 30.06.2010 (pm)

Pünktlich zur Hauptreisezeit in Deutschland tritt am 1. Juli die Ferienreiseverordnung des Bundesverkehrsministeriums in Kraft. Bis zum 31. August dürfen Lkw über 7,5 Tonnen bzw. Lkw mit Anhängern an Samstagen zwischen 7 bis 20 Uhr die Hauptreisestrecken in Deutschland nicht befahren.

Ausnahmen gibt es nur für bestimmte Transporte im Kombinierten Verkehr und zur Beförderung von frischen Lebensmitteln wie Milch, Fleisch, Fisch, Obst oder Gemüse. Zudem gilt das Fahrverbot unverändert für Sonn- und Feiertage zwischen 0 - 22 Uhr für das gesamte Straßennetz. Für das Lkw-Gewerbe bestehen angesichts des dichten Straßennetzes in Deutschland hinreichende Ausweichrouten. Lkw-Fahrer erhalten zu dieser Maßnahme Merkblätter in ihrer Landessprache (Deutsch, Englisch, Französisch, Russisch, Polnisch, Tschechisch).

Zusätzlich zum Lkw-Fahrverbot sollen weitere Anordnungen für weniger Stau sorgen:

Ramsauer: "Ich habe die Bundesländer aufgefordert, alles zu tun, um Staus und Behinderungen zu vermeiden", so Ramsauer.

Im Juli und August sollen Bauarbeiten auf Umleitungsstrecken komplett verboten werden. Die Polizei muss Verkehrsstörungen besonders schnell melden. Autofahrer sollen zudem auf freie Ausweichmöglichkeiten hingewiesen werden. Dem Militär sollen Transporte nur in Ausnahmefällen erlaubt werden.

Darüber hinaus werden weitere bewährte Maßnahmen den Urlaubsverkehr auf Autobahnen und Bundesstraßen lenken:

Eine detaillierte Liste der Autobahnstrecken, auf denen das Verbot gilt, finden Sie im Internetangebot des BMVBS.

Informationen:
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Bürgerservice
Invalidenstraße 44
10115 Berlin
E-Mail: buergerinfo@bmvbs.bund.de

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