Tiroler Lkw-Fahrverbot: Bundesverkehrsminister Scheuer unterstützt BGL bei der Aufhebung

Frankfurt am Main, 05.02.2020.

Der Brennerpass ist von jeher die wichtigste alpenquerende Verbindung im Personen- wie im Güterverkehr. Er wurde ab Januar 2020 durch eine Verschärfung des sog. "Sektoralen Fahrverbotes" weitgehend für den Lkw-Transit gesperrt. Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung kritisiert dieses Vorgehen scharf und erhält nun Unterstützung von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer.

Ab 1. Januar 2020 soll das Fahrverbot für spezifische Lkw gelten. Bild: pixabay

UPDATE 05.02.2020:

Die Logistikverbände BGL und BGL-Süd begrüßen ausdrücklich, dass Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer gemeinsam mit Italien die EU-Kommission aufgefordert hat, gegen das zu Jahresbeginn in Kraft getretene, verschärfte Sektorale Fahrverbot für Lkw in Tirol vorzugehen. Nach den Erfahrungen der ersten Wochen zeichnen sich dessen Auswirkungen immer deutlicher ab. Die von Tirol als umweltfreundliche Alternative angepriesene sog. Rollende Landstraße kann - wie vorherzusehen - nur völlig unzureichende Kapazitäten anbieten. Zudem kommt es zu Zugverspätungen und sogar Zugausfällen, was durch längere und unkalkulierbare Transportzeiten aufgrund geplatzter Liefertermine zu Problemen mit den Endkunden führt. Umweltschädliche Umwegverkehre über die Tauernautobahn sind die Folge. Da bestimmte Warengruppen nicht mehr mit Lkw, die nach dem 31.8.2018 (!) neu zugelassen wurden, transportiert werden dürfen, müssen manche Transportunternehmen mittlerweile Lkw leer (!) nach Italien schicken, um von dort nicht vom Sektoralen Fahrverbot betroffene Waren nach Deutschland zu bringen.

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer: "Der freie Warenverkehr ist ein elementarer Grundpfeiler des europäischen Binnenmarktes - wenn nicht sogar der wichtigste. Wenn er nicht mehr garantiert ist, werden auch die übrigen Grundfreiheiten zwangsläufig in Mitleidenschaft gezogen. Das können wir nicht zulassen. Deshalb ist es wichtig, jeden unverhältnismäßigen Eingriff in den freien Warenverkehr zeitnah zu unterbinden. Das sektorale Fahrverbot - insbesondere seine jüngste Verschärfung - ist unionsrechtswidrig. Ich habe gemeinsam mit Italien die Europäische Kommission als Hüterin der Verträge aufgefordert, unverzüglich die Einhaltung des Unionsrechts gegenüber Österreich durchzusetzen. Meine Gespräche mit den Verbänden BGL und LBT zeigen mir einmal mehr, dass dieser Weg der richtige ist."
 
UPDATE 14.01.2020:

Mit der drastischen Verschärfung des sog. Sektoralen Fahrverbotes ab Januar 2020 wurde die Brenner-Route weitgehend auch für den Lkw-Transit mit Lkw der saubersten Schadstoffklasse Euro VI gesperrt. Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. und der BGL-Süd legen im „Lagebericht zum Sekotralen Fahrverbot“ detailliert die zum Teil schwierige Situation für die fast ausschließlich familiengeführten deutschen Transportbetriebe dar.

 
UPDATE 15.11.2019:

BGL-Vorstandssprecher Prof. Dr. Dirk Engelhardt: "Da die EU-Kommission bislang untätig zuschaut, wie die vertraglich garantierte Warenverkehrsfreiheit hier komplett ausgehebelt wird, ist eine Klage Deutschlands gegen Österreich unausweichlich. Durch die Transit-Blockade Österreichs drohen Versorgungsengpässe für die Bevölkerung und die Wirtschaft nördlich wie südlich der Alpen sowie zahlreiche Unternehmensinsolvenzen in der mittelständischen Transportwirtschaft."

 
UPDATE 24.07.2019:

Nachdem das Bundesland Tirol am 08.07.2019 eine verschärfte Verordnung zum Lkw-Fahrverbot für den Transport bestimmter Güter (Sektorales Fahrverbot) erlassen hat, wovon u.a. entgegen einer Vereinbarung mit der EU-Kommission von 2016 sogar Lkw der saubersten Schadstoffklasse Euro VI betroffen sind, hat sich der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. in Schreiben an EU-Kommissionspräsident Juncker, an EU-Verkehrskommissarin Bulc und an EU-Binnenmarktkommissarin Bienkowska gewandt. Auch Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer wurde nachdrücklich um Unterstützung gebeten.

Im Vorfeld des für Donnerstag, den 25.07.2019 in Berlin angesetzten Brenner-Gipfels mit Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer und dem Tiroler Landeshauptmann Günther Platter informiert der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. aus Frankfurt am Main: Nachdem das Bundesland Tirol am 08.07.2019 eine verschärfte Verordnung zum Lkw-Fahrverbot für den Transport bestimmter Güter (Sektorales Fahrverbot) erlassen hat, wovon u.a. entgegen einer Vereinbarung mit der EU-Kommission von 2016 sogar Lkw der saubersten Schadstoffklasse Euro VI betroffen sind, hat sich der (BGL) gemeinsam mit sechs europäischen Logistikverbänden und dem Weltverband IRU (International Road Transport Union) mit Schreiben an EU-Kommissionspräsident Juncker, an EU-Verkehrskommissarin Bulc und an EU-Binnenmarktkommissarin Bienkowska gewandt. Darin wird die EU-Kommission als Hüterin der Europäischen Verträge gebeten, gegen die neue Fahrverbotsverordnung vorzugehen und beim Europäischen Gerichtshof eine einstweilige Anordnung gegen das Inkrafttreten des verschärften Sektoralen Fahrverbotes zum 01.01.2020 zu beantragen.

 
UPDATE 16.07.2019:

Die Ende 2016 erlassene Sektorale Fahrverbotsverordnung sieht bislang eine unbefristete Befreiung für alle Euro VI-Fahrzeuge vor. Nach der Verschärfung ab dem 01.01.2020, die überdies eine Ausweitung der vom Fahrverbot betroffenen Güterarten von 8 auf 13 vorsieht, wird der Brennerpass und damit eine der wichtigsten europäischen Nord-Süd-Verbindungen für zwei Drittel der Güter faktisch gesperrt. Damit erhebt sich die Tiroler Landesregierung über eine der vier europäischen Grundfreiheiten – den freien Warenverkehr. Dies hat nicht nur unter den betroffenen Transportunternehmen und deren Auftraggeber in ganz Europa für helle Empörung gesorgt. Der BGL wortwörtlich: „Wir fordern die Europäische Kommission daher nachdrücklich auf, ihrer Aufgabe als Hüterin der Verträge schnellstmöglich nachzukommen und zur Wahrung des freien Warenverkehrs in der EU gegen die willkürliche und unverhältnismäßige Verschärfung des Sektoralen Fahrverbotes vorzugehen. Leiten Sie bitte unverzüglich ein Vertragsverletzungsverfahren ein, vor dem Hintergrund des in der Verordnung genannten Datums des Inkrafttretens möglichst verbunden mit einem Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz.“

Diese Lkw- und wirtschaftsfeindliche Maßnahme des Bundeslandes Tirol stehen nach zudem nicht alleine nicht alleine. So komme es nach Angaben des BGL z.B. durch die immer häufiger angeordneten Blockabfertigungen von Lkw an der deutsch/österreichischen Landesgrenze zu menschenunwürdigen Zuständen: Über zig Kilometer stauen sich demnach stundenlang die Lkw, wobei deren FahrerInnen keine Möglichkeit haben, eine Toilette aufzusuchen… Überdies würden so künstlich Staus unnötig Mehrverbrauch an Treibstoff erzeugt werden. Quelle: BGL


URSPRÜNGLICHE MELDUNG 11.07.2019: 

Wie vor zwei Wochen angekündigt, hat das Bundesland Tirol - trotz vorhergegangener intensiver Gespräche mit Brüssel - eine verschärfte Verordnung zum Lkw-Fahrverbot für den Transport bestimmter Güter erlassen. 

Ab 1. Januar 2020 soll neben den bisher vom Fahrverbot auf der Inntalautobahn betroffenen 8 Gütergruppen (u.a. Abfälle und keramische Fliesen) auch der Transport von 5 weiteren Gütergruppen (u.a. Papier, flüssige Mineralölerzeugnisse und Getreide) verboten werden. Ausgenommen werden sollen zwar weiterhin Euro VI-Fahrzeuge (dies ist die derzeit strengste Schadstoffklasse), allerdings nur noch unter der Voraussetzung, dass diese Fahrzeuge "nach dem 31. August 2018 erstmalig zugelassen" wurden.

Die Ende 2016 erlassene Sektorale Fahrverbotsverordnung sieht bislang eine Befreiung für alle Euro VI-Fahrzeuge vor. Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. erinnert daran, dass die Europäische Kommission dieser Verordnung im November 2016 nur grünes Licht unter der Bedingung gegeben hatte, dass Euro VI-Fahrzeuge in ihrer Gesamtheit vom Sektoralen Fahrverbot dauerhaft ausgenommen werden. Wie die Kommission dem BGL damals mitteilte, sah sie in der von Tirol letztlich zugesagten "unbefristeten Befreiung für Euro VI Lastkraftwagen" eine zufriedenstellende Lösung. Weiter heißt es in dem Schreiben der Generaldirektion GROW vom 3. November 2016, damit würde die Beförderung der vom Fahrverbot betroffenen Waren durch das Inntal "weiterhin möglich sein, solange Transportunternehmer wenigst verschmutzende Fahrzeuge einsetzen."

Gemessen an der damaligen Zusage Tirols gegenüber der Kommission, Euro VI-Fahrzeuge "unbefristet" zu befreien, sowie der damaligen Annahme der Kommission, damit werde den jeweils saubersten Fahrzeugen ein Transport der betroffenen Waren weiterhin möglich sein, widerspricht der gestern veröffentlichte Verordnungstext nach Ansicht des BGL dem 2016 geschlossenen Kompromiss. Denn schließlich unterliegen Euro VI-Fahrzeuge, die vor dem 1. September 2018 zugelassen wurden, dem gleichen Emissionsgrenzwert wie die ab diesem Termin zugelassenen Lkw, und das ist für Stickoxid 0,4 g/kWh. Die vorgesehene Beschränkung auf Fahrzeuge mit Erstzulassung ab dem 1. September 2018 führe daher nicht zu einer Verbesserung der Luftqualität und sei laut BGL insofern strikt abzulehnen.

Der BGL bittet nun nachdrücklich darum, dass die EU-Kommission - unterstützt von der deutschen Bundesregierung - gegen diese willkürliche Verschärfung des Sektoralen Fahrverbots auf dieser wichtigsten Nord-Süd-Verbindung zwischen Deutschland und Italien vorgeht. Quelle: Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V.

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