IHK sucht Maßnahmen zur Verhinderung eines Fahrverbots in der Bonner Innenstadt

Bonn, 08.01.2020.

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg spricht sich für die Ergreifung aller notwendigen Maßnahmen zur Verhinderung von Fahrverboten in der Bonner Innenstadt aus. 

„Oberstes Ziel ist die Verhinderung von Fahrverboten für den Lieferverkehr sowie die Mitarbeitenden von Unternehmen. Wenn eine Tempo30-Regelung auf der Reuterstraße - auch an Wochenenden und des Nachts - dazu beiträgt, dann tragen wir diese Maßnahme im Interesse unserer Unternehmen und deren Mitarbeitenden mit“ sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Hubertus Hille, wobei er zugleich zu bedenken gibt: „Zwar kann die Geschwindigkeitsreduzierung den Ausstoß von Stickoxiden möglicherweise verringern, doch liegt die Durchschnittsgeschwindigkeit auf diesem Straßenabschnitt in den Hauptverkehrszeiten ohnehin weit unter 30 km/h.“

Der Hinweis für Autofahrer, die Reuterstraße zu vermeiden, indem die A 565, die A 59 und die A 562 genutzt würden, sei ebenfalls dazu gedacht, Fahrverbote zu vermeiden. Nicht allein aus Umweltgesichtspunkten seien diese längeren Wege jedoch kritisch zu sehen. Hille: „Generell zeigt sich wieder einmal, dass in Bonn eine echte Alternative für die Nutzung der Reuterstraße fehlt.“ Nach Auffassung der IHK kann für Pendler nur der Umstieg der Autofahrer auf den ÖPNV oder das Fahrrad helfen, es bedürfe jedoch geeigneter Park & Ride- und Park & Bike-Anlagen. Hierbei seien die Stadt Bonn und die Kommunen im Rhein-Sieg-Kreis gefordert, entsprechende Flächen auszuweisen bzw. Mobilstationen zu schaffen. Das wäre auch eine Voraussetzung für den Einsatz von Shuttle-Bussen oder Mitfahrgelegenheiten. Quelle: IHK Bonn/Rhein-Sieg

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