Kritik an der Novellierung des Rechtsdienstleistungsgesetzes - Gefahr für mittelständische Spediteure?

Alzenau, 30.03.2021.

Die Europäischer Ladungsverbund Internationaler Spediteure AG, kurz ELVIS, und der Bundesverband mittelständische Wirtschaft, Unternehmerverband Deutschlands e.V. (BVMW) wehren sich vehement gegen Empfehlungen des Deutschen Bundesrats im Zusammenhang mit der geplanten Novellierung des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Dadurch würden mittelständische Unternehmen bei der gemeinsamen Durchsetzung ihrer Rechte massiv behindert. Konkret empfiehlt die Länderkammer, künftig kartellrechtliche Leistungen vom Geltungsbereich des RDG auszunehmen. Der Verband und der Verbund befürchten, dass dies die Durchsetzung der berechtigten Interessen vieler kleiner und mittelständischer Spediteure gegen das sogenannte "Lkw-Kartell" unmöglich macht.

Prof. Dr. Moritz Lorenz, Anwalt und Partner der Berliner Kanzlei Arnecke Sibeth Dabelstein. Bild: Arnecke Sibeth Dabelstein

"Die in Aussicht gestellte Regelung schießt weit über das Ziel hinaus, den Verbraucherschutz zu verbessern", warnt Kartellrechtsexperte Prof. Dr. Moritz Lorenz, Anwalt und Partner der Berliner Kanzlei Arnecke Sibeth Dabelstein. Lorenz vertritt zahlreiche Partnerunternehmen der ELVIS AG bei Schadensersatzklagen gegen das sogenannte "Lkw-Kartell".

Gerade im Kartellrecht ist eine individuelle Rechtsverfolgung oft unverhältnismäßig aufwendig. Da Sammelklagen aber nicht zulässig sind, kommt hierzulande zumeist ein Konstrukt zum Einsatz, bei dem die Geschädigten ihre Forderungen an eine dritte Person abtreten, die diese bündelt und schließlich gerichtlich geltend macht. Mehrheitlich handelt es sich dabei um Unternehmen, die mit einer Inkassolizenz ausgestattet sind. "Würden sich die Länder mit ihrer Absicht durchsetzen, Inkassodienstleistungen auf dem Gebiet des Kartellrechts grundsätzlich zu verbieten, wäre es mittelständischen Unternehmen de facto unmöglich, gemeinsam ihre Rechte zu verfolgen", erläutert Lorenz.

Mit scharfer Kritik reagiert auch der BVMW auf den Vorstoß des Bundesrats. Unter dem Deckmantel des Verbraucherschutzes würden hier klamm und heimlich Fakten geschaffen, die im Ergebnis kleine und mittelständische Unternehmen massiv benachteiligen und sogar schädigen. Nicht nachvollziehbar sei dabei zudem, dass die Länderkammer ihre Änderungsempfehlung ausdrücklich mit der besonders hohen Komplexität des Rechtsgebiets begründet. Lorenz: "Es ist ohnehin vorgesehen, die Qualifikation eines Rechtsdienstleisters im Rahmen seiner Registrierung zu prüfen. Reicht die Qualifikation für eine Tätigkeit auf komplexen Rechtsgebieten nicht aus, kann die Registrierung abgelehnt werden." Ein Katalog verbotener Rechtsgebiete sei deshalb gar nicht erforderlich.

Zum Hintergrund: Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass die Lkw-Hersteller Daimler, MAN, Volvo/Renault, Iveco und Scania von 1997 bis 2011 gegen die europäischen Wettbewerbsregeln verstoßen haben und sie daraufhin mit Geldbußen in Höhe von insgesamt 3,8 Milliarden Euro belegt. Die ELVIS AG ist der Auffassung, dass vielen kleinen und mittelständischen Transportunternehmern durch verbotene Absprachen der Hersteller ein Schaden entstanden ist, der ersetzt werden muss. Zu diesem Zweck hat der Verbund die Ansprüche seiner Partnerunternehmen und anderer Spediteure in der eigens hierfür gegründeten Themis Schaden GmbH gebündelt, die sie wiederum vor dem Landgericht Stuttgart geltend macht. Insgesamt fordert die Themis Schadensersatz in Höhe von 334 Millionen Euro von den Lkw-Herstellern. Quelle: ELVIS AG

zurück TOP