Inkrafttreten der starken Ausweitung der Lkw-Mautpflicht am 1. Juli

Saarbrücken, 29.06.2018.

Die IHK Saarland weist darauf hin, dass ab dem 1. Juli 2018 alle Bundesstraßen in Deutschland mautpflichtig sein werden. Davon betroffen sind Lastkraftwagen (LKW) mit und ohne Anhänger oder Sattelzüge mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 7,5 Tonnen. Unerheblich ist, ob die Fahrzeuge im gewerblichen Güterkraftverkehr oder im Werkverkehr eingesetzt werden, ob tatsächlich Güter befördert werden oder das betreffende Fahrzeug von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist. Auch Leerfahrten unterliegen der Mautpflicht.

Die Lkw-Maut wurde vor 13 Jahren zunächst für die Nutzung der Autobahnen eingeführt. Im Laufe der Jahre sind immer mehr vierspurige Bundesstraßenabschnitte hinzugekommen. Mit der Mautpflicht aller Bundesstraßen ab dem 1. Juli erhöht sich das mautpflichtige Streckennetz in Deutschland von 15.000 auf rund 82.000 Straßenkilometer. Im Saarland sind ab Juli neben 240 km Autobahn dann zusätzlich 320 km Bundesstraßen mautpflichtig. Dies umfasst die Bundesstraßen bzw. -abschnitte B 10, B 40, B 41 (künftig vollständig), B 51, B 268, B 269, B 405, B 406, B 407, B 419, B 420, B 423 (künftig vollständig).

Die genaue Mauthöhe wird unter Berücksichtigung von Wegstrecke, Achszahl und Emissionsklasse festgelegt. Der Mautpflichtige hat prinzipiell die Wahl zwischen manueller Einbuchung, Einbuchung per App, Interneteinbuchung oder automatischem Erhebungsverfahren per On-Board-Unit. Bei diesem Verfahren ist dann aber eine Registrierung notwendig.

Die Registrierung erfolgt durch den Transportunternehmer beim Mautbetreiber oder bei bestimmten von diesem beauftragten Servicegesellschaften für die jeweils eingesetzten Fahrzeuge. Neben automatisierten Kontrollen über Kontrollbrücken bzw. -säulen werden auch mobile Kontrollen durchgeführt. Außerdem kann das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) Betriebskontrollen durchführen. Quelle: IHK Saarland

zurück TOP