GULP führt Handy-Signatur als elektronisches Unterschriftenverfahren ein

München/Zürich, 05.12.2017.

Verträge gehören in der Geschäftswelt noch zu den wenigen letzten Offline-Bastionen. Die manuelle Unterschrift auf Papier passt jedoch nicht mehr zur sonst digitalisierten und mobilen Arbeitswelt. Daher können Freelancer bei GULP, einem Personaldienstleister in den Bereichen IT, Engineering und Finance, Projektverträge ab sofort per Handy-Signatur unterzeichnen. 

Die elektronische Unterschrift steht allen Freelancern zur Verfügung, die eine Projektbeauftragung über die Personalagentur GULP erhalten. Das Verfahren ist im gesamten EU-Raum rechtlich anerkannt und ab sofort für die Freelancer kostenlos nutzbar.

„Durch die Fernsignatur können wir den Vertragsabschluss für die IT- und Engineering-Freelancer erheblich erleichtern“, so Daniela Kluge, Bereichsleitung Portal und Projekte bei GULP. „Denn gerade die Kommunikation per Post ist bei Freiberuflern oft erschwert. Nicht selten arbeiten sie in Projekten abseits ihres eigenen Büros bei den Kunden vor Ort, sodass sie nur selten Gelegenheit haben, ihre Briefpost zu bearbeiten. Durch das elektronische Unterschriftenverfahren können sie die Dokumente auch orts- und zeitungebunden digital sichten und unterzeichnen.“ So lassen sich Projektverträge weitaus schneller und flexibler abschließen, wie ein Beispiel zeigt: „Der erste Vertrag während der Pilotphase kam innerhalb von 11 Minuten elektronisch signiert zurück – und hier mussten sogar noch die Erstregistrierung und Authentifizierung vorgenommen werden“, so Daniela Kluge. „Das ist natürlich um Längen schneller als über den herkömmlichen Postweg.“

Die elektronische Signatur ist ein weiterer Baustein in Sachen digitalisierter Zusammenarbeit von Freelancern mit GULP. Seit Jahren gibt es bereits das elektronische Gutschriftenverfahren, eine digitale Alternative der Rechnungsstellung. Die freiberuflichen Experten müssen dazu nur noch ihre Leistungsnachweise bei GULP hochladen, wo anschließend der ausstehende Betrag zur Zahlung angewiesen wird. 

Über die Handy-Signatur

Das ursprünglich österreichische Verfahren ist gemäß der eIDAS-Verordnung vom 1. Juli 2017 der qualifizierten elektronischen Signatur gleichgestellt und in allen EU-Mitgliedsstaaten anerkannt. Grundsätzlich können damit alle Rechtsgeschäfte rechtswirksam unterschrieben werden, sofern nicht spezialgesetzlich anders geregelt. Dies sind neben Projektverträgen zum Beispiel auch Kaufverträge über gewerbliche Güter oder Dienstleistungsverträge. Zur Freischaltung müssen sich die Freelancer einmal per Video-Ident-Verfahren registrieren, wie es beispielsweise auch im Rahmen einer Kontoeröffnung bei einer Direktbank üblich ist. Danach kann die Fernsignatur nicht nur bei GULP genutzt werden, sondern auch für die Abwicklung zahlreicher weiterer Geschäfte. (Quelle: GULP Information Services GmbH)

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