Fahrzeug-Telematik: Die „Fastenkur“ für Betriebskosten - Jetzt Zuschüsse sichern

Hamburg, 05.11.2011.

Auch für 2012 können wieder De-Minimis-Fördermittel beantragt werden. Berechtigte Unternehmen sollten ihren Antrag bis zum 28. Februar 2012 beim BAG (Bundesamt für Güterverkehr) einreichen und sich den staatlichen Zuschuss sichern. Für schwere Nutzfahrzeuge (das zulässige Gesamtgewicht der Kraftfahrzeuge muss mindestens 12 t betragen), welche vor dem 30. September 2011 auf das Unternehmen zugelassen waren, kann ein Zuschuss in Höhe von bis zu 3.600 € pro Fahrzeug für die Integration und den Kauf einer Telematik-Lösung bewilligt werden. Das Bundesamt für Güterverkehr unterscheidet generell drei förderfähige Arten von Maßnahmen. Entsprechende Anträge müssen bis zum 28. Februar 2012 eingereicht werden.

Welche Firma kann sich den Verzicht auf ca. 20 Prozent Einsparpotenzial noch leisten?
Das Einsparpotenzial, welches Unternehmen mit dem Einsatz von Telematik-Lösungen erzielen könnten, ist enorm und aufgrund steigender Personal- und Kraftstoffkosten wichtiger denn je. Dennoch wird sie lediglich in ca. vier Prozent der Unternehmen (KMU) lt. Umfrage des Marktforschungsinstitutes Dataforce genutzt. Jedes dritte Unternehmen ist noch nicht einmal vom Nutzen der Telematik-Systeme überzeugt. Eine fatale Fehleinschätzung, die insbesondere bei den stetig steigenden Betriebsausgaben eigentlich nicht zu verstehen ist. Daher ist die De-Minimis-Förderung ein wichtiges Argument, um jetzt die Integration von Telematik im eigenen Betrieb anzugehen.

Drei förderfähige Maßnahmen
Für eine fahrzeugbezogene Maßnahme können bis zu 3.600 € pro Einzelmaßnahme – also pro Fahrzeug – bewilligt werden. Hierzu zählen beispielsweise Wartungen, die Installation von Rußpartikelfiltern und natürlich die Anschaffung von Telematik-Systemen wie Sicherheitseinrichtungen am Fahrzeug und Fahrerassistenzsystemen.

Sicherheitsausstattung
Außerdem kann pro personenbezogener Maßnahme ein Zuschuss von bis zu 1.400 € für jede Einzelmaßnahme bewilligt werden. Darunter fallen beispielsweise Aufwendungen wie die Sicherheitsausstattung von Fahr- und Ladepersonal sowie der Disponenten. Auch Prämien an das Fahrpersonal für die Schadenfreiheit von Fahrzeugen oder für wirtschaftliches Fahren können mit diesem Zuschuss subventioniert werden.

Effizienzsteigerung
In der letzten Unterteilung können Maßnahmen zur Effizienzsteigerung mit einem Zuschuss von bis zu 2.500 € pro Einzelmaßnahme genehmigt werden. Die förderfähigen Maßnahmen, die hierzu zählen, sind zahlreich und umfassen nicht nur die Installation von entsprechenden Telematik-Lösungen. Wartung, Miete, Servicegebühren und anderweitige Kosten zur Inbetriebnahme sind ebenfalls mit inbegriffen.

Beratungsaufwand
Auch eine Unternehmensberatung, die zu solchen umwelt- und sicherheitsbezogenen Vorhaben herangezogen wird, zählt zu diesen Maßnahmen und kann dadurch mit einem Zuschuss von bis zu 2.500 € gefördert werden.

Telematik-Anbieter leisten Unterstützung

Einige Telematik-Anbieter aus der „TOPLIST der Telematik“, die online unter www.telematik-markt.de/toplist einzusehen ist, bieten umfassende Hilfe bei der Antragstellung.
Die Richtlinien sowie Antragstellung wirken häufig kompliziert, daher wird dieser Service sehr gerne angenommen.* Unsere Redaktion führte eine Blitzumfrage bei den TOP-Anbietern, welche sich aufgrund der hohen Qualität Ihrer Telematik-Lösungen sowie dem hervorragenden Service als führender Telematik-Anbieter qualifizieren konnten, durch.

Zu den Herstellern, die bei der Antragstellung helfen, gehören die
- Blaupunkt Telematics GmbH,
- COMLOGVehco GmbH,
- EPSa GmbH,
- Funkwerk eurotelematik GmbH,

- LOSTnFOUND AG,

Als freier Telematik-Makler bietet die Firma KSVA GmbH Ihre Unterstützung an.

Ebenfalls unterstützt der Fachhandel die Antragstellung, wie z. B. die EMO Telematik GmbH. Auch dieses Unternehmen gehört zur „TOPLIST der Telematik“ und stellte sich erfolgreich der Qualitätsprüfung durch unsere Fachjury.

* Wir können nicht beurteilen, wieviel De-Minimis-Fördermittel aus anderen Anspruchsgrundlagen ein Unternehmer bereits erhalten hat. z.B. KFW Darlehen etc.

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