EuGH urteilt: Deutsche PKW-Maut verstößt gegen EU-Recht

Luxemburg/Hamburg, 18.06.2019.

Die obersten EU-Richter haben entschieden, dass die von der CSU initiierte "Infrastrukturabgabe" mit europäischem Recht nicht vereinbar sei.

Der Europäische Gerichtshof hat sein Urteil über die Pkw-Maut abgegeben. Bild: Pixabay

Nachdem die EU-Kommission ihre Bedenken hatte fallen lassen, klagte Österreich und die Niederlande gegen die deutsche Regelung. Nun wurde das Urteil des Europäischen Gerichthofs gefällt und es bestimmt, dass Fahrer aus dem EU-Ausland sehr wohl diskriminiert seien, da Halter von in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen eine Steuerentlastung bekommen sollen.

Ein Verstoß sehe das EuGH zudem gegen die Grundsätze des freien Warenverkehrs und des freien Dienstleistungsverkehrs im EU-Binnenmarkt. Die Einführung der Maut nach dem jetzigen Modell ist damit nicht möglich.

Noch im Februar 2019 hatte der Generalanwalt des EuGH, Nils Wahl, seine Empfehlung für ein Urteil abgegeben: Er hielt die Maut für zulässig. Eine Diskriminierung läge nicht vor, weil In- und Ausländer die gleiche Maut zu zahlen hätten. 

Laut Verkehrsministerium sollte die Maut nach Abzug aller Kosten etwa 500 Millionen Euro pro Jahr einbringen, die für Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur genutzt werden sollten. An den Zahlen gab es allerdings Zweifel.

Mit dem EuGH-Urteil ist das viel diskutierte Projekt der CSU vorerst gescheitert.

 

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