Erster Förderaufruf gestartet – Projekteinreichungen zur Förderung innovativer Netztechnologien ab sofort möglich

Berlin, 15.09.2022.

Der erste Förderaufruf der Förderrichtlinie "Innovative Netztechnologien im Mobilfunk" ist gestartet. Ab sofort können Projektvorschläge zur Erforschung, Entwicklung und Erprobung innovativer Netztechnologien in öffentlichen und privaten Mobilfunknetzen beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) eingereicht werden.

Dies betrifft insbesondere künftige Netztechnologien aber auch bereits im Einsatz befindlichen Generationen wie 2G, 4G und 5G. Gefördert werden Verbund- und Einzelvorhaben, die die Interoperabilität offener Hard- und Software-Schnittstellen umfassen. Die Einreichungsfrist für Projektskizzen ist der 14. Oktober 2022.

Dr. Volker Wissing, Bundesminister für Digitales und Verkehr: Mit unserer Förderung unterstützen wir die Realbetrieb-Forschung von innovativen Netztechnologien und offenen Netzarchitekturen im Mobilfunk. So setzen wir die Grundlagen, damit neue Mobilfunkgenerationen in Deutschland künftig schneller eingeführt werden können. Außerdem unterstützen wir damit den Aufbau einer unabhängigen, nationalen und europäischen Herstellerindustrie und stärken die Wettbewerbsfähigkeit des Industrie- und Technologiestandorts Deutschland.

Ziel der Förderung des BMDV ist, die Wettbewerbsfähigkeit sowie Innovationskraft des nationalen und europäischen Innovations-Ökosystems im Bereich Telekommunikation zu stärken. Es sollen mehr Hersteller und Anwender von Hardware- und Software-Komponenten einbezogen und miteinander vernetzt werden. Insbesondere innovativen KMU soll der Eintritt in das wirtschaftlich-technische Ökosystem erleichtert werden. Damit trägt das BMDV unter anderem dazu bei, dass sich die Angebotsvielfalt erhöht und der Netzausbau aufgrund eines intensiven Wettbewerbs beschleunigt wird.

Die Förderrichtlinie ist eingebettet in die Gigabitstrategie des Bundes und wird bis 2024 mit bis zu 300 Mio. € ausgestattet. Eingereicht werden können Projektanträge für Durchführbarkeitsstudien mit einer maximalen Laufzeit von acht Monaten sowie Projektskizzen für FuE-Projekte mit dem Ziel, neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen von Hardware- und Softwarekomponenten der Funknetztechnologien zu entwickeln.

Darüber hinaus können Tätigkeiten gefördert werden, die die industrielle Normung und Standardisierung, z.B. von Rahmen- und Referenzarchitekturen, unterstützen. Alle Vorhaben müssen bis spätestens 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein. Quelle: Bundesministerium für Digitales und Verkehr

 

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