Elektronische Führerscheinkontrolle als eigene Dienstleistung der LeasePlan

Elektronische Führerscheinkontrolle als eigene Dienstleistung der LeasePlan. Bild: LeasePlan

Neuss, 30.04.2014.

Ab sofort bietet LeasePlan Deutschland die elektronische Führerscheinkontrolle als eigene Dienstleistung an. Bisher hatte das Unternehmen diesen Service zwar angeboten, aber komplett über Kooperationspartner abgewickelt. 

Screenshot aus der DriversCheck-App. Bild: LeasePlan

"Wir freuen uns, dass wir unseren Kunden jetzt noch mehr Services aus einer Hand bieten können. Sie können ihr individuelles Dienstleistungspaket komfortabel um die elektronische Führerscheinkontrolle ergänzen, ohne einen Vertrag mit einem zusätzlichen Dienstleister abzuschließen", so Gunter Glück, Geschäftsleitung Vertrieb und Kundenbetreuung bei LeasePlan Deutschland. Deshalb bedarf die elektronische Führerscheinkontrolle ab sofort keiner separaten Buchung mehr, sondern wird als Bestandteil der Full-Service-Rate abgerechnet. LeasePlan übernimmt zudem die komplette Datenpflege, inklusive der Einsteuerung neuer Fahrer und der Abmeldung inaktiver Fahrer. "Für unsere Kunden bedeutet die neue elektronische Lösung eine größere administrative Entlastung, Vollständigkeit der Daten sowie eine genaue elektronische Dokumentation", so Glück weiter. Um diese neue Dienstleistung anbieten zu können, setzt LeasePlan auf die App-basierte Lösung "DriversCheck" von Wollnikom, einem Anbieter von Kommunikationstechnik im Flottensegment. Durch die Kooperation im Bereich der elektronischen Führerscheinkontrolle bringen beide Partner ihre Kernkompetenzen ein: Wollnikom stellt moderne technische Entwicklungen zur Verfügung, die LeasePlan durch ihre Fuhrparkmanagement-Expertise ergänzt.

Administrative Entlastung für Fuhrparkleiter

Relevant für Fuhrparkleiter sind vor allem die administrative Entlastung sowie die detaillierte Dokumentation der Prüfvorgänge. So nimmt LeasePlan monatlich einen Datenabgleich der Fahrerdaten vor. Werden hierbei Veränderungen in der Prüfgruppe festgestellt, werden die Daten entsprechen aktualisiert. Gleichzeitig werden inaktive Fahrer abgemeldet und neue Fahrer angemeldet. Auch die schriftliche Korrespondenz rund um die Führerscheinkontrolle erfolgt automatisiert. Dies betrifft zum Beispiel das Versenden von Erstinformationen und Zugangsdaten, Prüfeinladungen sowie Erinnerungsschreiben. Falls Fahrer die Kontrolle nicht wahrnehmen übernimmt LeasePlan die Eskalation und informiert den Kunden. Die Archivierung der Eskalationsschreiben, sofern diese mal erforderlich sein sollten, erfolgt in der elektronischen Akte e-papers. Darüber hinaus erhalten Kunden zweimal jährlich ein Reporting über die durchgeführten Kontrollen.

Durchführung der elektronischen Führerscheinkontrolle

Die elektronische Führerscheinkontrolle erfolgt mit der App "DriversCheck", die für alle gängigen Smartphone-Betriebssysteme, IOS, Android oder auch Windows, entwickelt wurde und die kostenfrei über die jeweiligen Portale im Internet heruntergeladen werden kann. Herzstück der Prüfung sind neben der App die "ID Tags", kleine Aufkleber in Form von QR-Codes, die mithilfe der App eingescannt werden. Bei der Erstprüfung wird das Tag durch den Prüfer aufgebracht und den entsprechenden Fahrerdaten zugewiesen. Prüfer und Fahrer bestätigen die Richtigkeit der Daten durch Eingabe ihrer jeweiligen Zugangsdaten. Bei den regelmäßigen Kontrollen werden der Scan-Vorgang sowie die jeweilige Identifizierung mittels Zugangsdaten wiederholt.

Rechtliche Verpflichtung zur Führerscheinkontrolle

Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, regelmäßig zu überprüfen, ob ihre Dienstwagennutzer über eine gültige Fahrerlaubnis verfügen. Kommen sie dieser Kontrollpflicht nicht nach, kann das schwerwiegende Konsequenzen haben. Während die Justiz die Fahrlässigkeit mit Geld- und sogar Haftstrafen ahnden kann, droht zum Beispiel auch der Verlust des Versicherungsschutzes für den Fahrer und das involvierte Fahrzeug. Die neue LeasePlan-Dienstleistung "elektronische Führerscheinkontrolle" soll Unternehmen helfen, ihrer Kontrollpflicht nachweisbar nachzukommen.

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