Bundesnetzagentur meldet 3.500 beseitigt Funkstörungen im Jahr 2020
„Wir gewährleisten eine störungsfreie Kommunikation für systemrelevante Funk- und Telekommunikationsdienste auch während des Lockdowns,“ sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Umfassende Hygiene- und Abstandsregelungen sicherten ab März die Außeneinsätze und die Auftragsbearbeitung vor Ort. Dadurch konnten Messungen zum LTE- und 5G -Mobilfunkausbau ohne Einschränkungen durchgeführt werden. Auch die Erreichbarkeit der Störungsannahme und die bundesweite Einsatzbereitschaft des Prüf- und Messdienstes war rund um die Uhr an 7 Tagen in der Woche gewährleistet.
Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur
Der Prüf- und Messdienst ist immer dann gefragt, wenn Beeinträchtigungen von Funk- und Telekommunikationsdiensten keine betrieblichen Ursachen haben, sondern durch ungewollte oder unzulässige Funkaussendungen oder andere elektromagnetische Effekte verursacht werden.
Neben der Funkstörungsbearbeitung und präventiven Überprüfungen von Frequenzzuteilungen kontrolliert der Prüf- und Messdienst u.a. die Umsetzung von Versorgungsverpflichtungen im Mobilfunk und die Einhaltung von Grenzwerten der elektromagnetischen Umweltverträglichkeit. Des Weiteren sucht der Prüf- und Messdienst nach Frequenznutzungen ohne Frequenzzuteilung und stellt bei Großveranstaltungen sicher, dass Frequenzen störungsfrei für die unterschiedlichsten Funkanwendungen genutzt werden können.
Flächenpräsenz des Prüf- und Messdienst
Der Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur ist an 19 Standorten im Bundesgebiet mit Messfahrzeugen vertreten, um flächendeckend Aufgaben wahrzunehmen. Darüber hinaus werden ein akkreditiertes Messlabor für die Marktüberwachung und eine Satellitenmessstelle betrieben.
Verbraucher und Unternehmen, die eine Funkstörung melden wollen, können sich an die Funkstörungsannahme der Bundesnetzagentur wenden. Diese ist jederzeit unter 04821 89 55 55 oder per E-Mail: funkstoerung@bnetza.de erreichbar. |
Hier wird geklärt, ob die gemeldete Störung in die gesetzliche Zuständigkeit der Bundesnetzagentur fällt. Sollte die Störung betrieblicher Natur sein, wird der Anfragende beraten, an wen er sich wenden sollte. Dieser Service und die Störungsbearbeitung durch den Prüf- und Messdienst vor Ort sind für den Störungsmeldenden gebührenfrei. Auch die Verursacher von Störungen müssen keine Gebühren befürchten, soweit die Störungen unverschuldet verursacht werden. Quelle: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen