BGL legt Forderungskatalog zum Schutz der Versorgung vor

Frankfurt am Main, 18.03.2020.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Krise begrüßt die deutsche Transport- und Logistikwirtschaft ausdrücklich den sog. Schutzschild der Bundesregierung für Beschäftigte und Unternehmen. Dieser ist dringend notwendig, um die Versorgungssicherheit von Bevölkerung und Wirtschaft auch in Krisenzeiten zu gewährleisten und Lieferketten aufrecht halten zu können.

Logo: BGL

UPDATE vom 18.03.2020:

Darüber hinaus hat der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. ergänzende Maßnahmen in einem Forderungskatalog zusammengefasst, die unverzüglich und unbürokratisch in die Wege geleitet werden müssen. Dabei geht es u.a. um die Einrichtung von Notfallzentren zur Koordination von Transportkapazitäten sowie zur Informationsbereitstellung für betroffene Fahrer und Unternehmen. Weitere Forderungen sind die flexible Anpassung von Arbeitszeiten entlang der Lieferketten, der uneingeschränkte Grenzübertritt für Lkw-Fahrer auch wenn sie im Pkw unterwegs sind, Liquiditätshilfen für betroffene Unternehmen oder die Risikominimierung beim Be- und Entladen.

 

Originalmeldung vom 17.03.2020:

Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. fordert von der Politik zur Sicherstellung der Versorgung von Bevölkerung und Wirtschaft einen Krisennotfallplan und legt hierzu einen konkreten Vorschlag vor.

Der BGL schlägt darin u.a. die Einrichtung von regionalen Notfallzentren unter Leitung des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) vor, in denen Transportkapazitäten koordiniert werden und Informationen für von der Corona-Krise betroffene Fahrer und Unternehmen bereitgehalten werden.

Weiterhin fordert der BGL die Flexibilisierung der Öffnungszeiten bei den Be- und Entladerampen der verladenden Wirtschaft sowie die Übernahme der Be- und Entladung ausschließlich durch das Lagerpersonal, um das Ansteckungsrisiko für die Lkw-Fahrer zu minimieren.

Außerdem sollen die Kontrollen des Sonn- und Feiertagsfahrverbots ausgesetzt werden.BGL-Vorstandssprecher Prof. Dr. Dirk Engelhardt: „Der BGL ist seit Jahrzehnten ein vehementer Verteidiger des Sonntagsfahrverbotes und wir dies auch bleiben, denn auch unsere Lkw-Fahrer haben ein Recht auf Familienleben. Allerdings erfordern außergewöhnliche Umstände auch außergewöhnliche Maßnahmen, so dass wir ausschließlich für den Zeitraum der Corona-Krise eine Flexibilisierung bei den Arbeitszeiten sowie bei den Lenk- und Ruhezeiten befürworten.“ Quelle: BGL

zurück TOP