5G-Frequenzgebühren für lokale Anwendungen

Bonn, 04.11.2019.

Präsident Homann: "Startschuss für lokale Campus-5G-Netze stärkt Wirtschaftsstandort Deutschland"

Die Bundesnetzagentur hat im Einvernehmen mit den zuständigen Ministerien die Gebühren für Frequenzen im Bereich von 3,7 GHz bis 3,8 GHz für lokale Anwendungen festgelegt. Die Frequenzgebührenverordnung wird entsprechend geändert und in Kürze im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Gebührenformel 

Die Gebühr wird in jedem Einzelfall nach folgender Gebührenformel errechnet:

Gebühr = 1000 + B∙ t ∙ 5  (6a1 + a2).

Bestandteile der Gebührenposition sind ein Sockelbetrag in Höhe von 1.000 Euro, die zugeteilte Bandbreite (B; min. 10 bis max. 100 MHz), die Laufzeit der Zuteilung (t; in Jahren bzw. anteilig je angefangenem Monat) sowie die Fläche des Zuteilungsgebietes in km² (differenziert nach a1; Siedlungs- und Verkehrsflächen; a2 andere Flächen).

Faktoren der Gebührenformel

Mit der Festlegung der Zuteilungsgebühr wird eine optimale Nutzung und effiziente Verwendung der Frequenzen sichergestellt. 

Die Gebühr steigt mit der beantragten Bandbreite. Das Gleiche gilt für die Größe des Gebietes, in dem die Frequenznutzung erfolgen soll. Der Grundbetrag wurde so gewählt, dass Geschäftsmodelle z.B. von Start-ups, KMUs oder im Bereich der Landwirtschaft nicht verhindert werden.

Die Zuteilungsdauer wird ebenfalls in der Gebührenformel berücksichtigt, um einen Anreiz zu setzen, Frequenzen nur für die Dauer einer Nutzung zu beantragen. 

Frequenzzuteilungen für Siedlungs- und Verkehrsflächen sind teurer als Frequenzzuteilungen für andere Gebiete. Damit wird dem Bedarf an Frequenzkoordinierung Rechnung getragen und Frequenznutzungen in weniger dicht bebauten Gebieten bleiben wirtschaftlich interessant.

Die Definitionen zur Kategorisierung der Flächen richten sich nach denen des Umweltbundesamtes bzw. des Statistischen Bundesamtes (https://bit.ly/36n41FY). 

Start des Antragsverfahren

Der Entwurf der Verwaltungsvorschrift "Lokales Breitband" mit den Antragsformularen ist auf der Webseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht (www.bundesnetzagentur.de/lokalesbreitband).  

Damit sind die Voraussetzungen geschaffen, dass innovative lokale 5G-Lösungen für Start-Ups, landwirtschaftliche Betriebe, KMU sowie Industrieunternehmen verwirklicht werden können. Quelle: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

zurück TOP