Europäische Kommission leitet rechtliche Schritte gegen Mautsystem in Deutschland ein
Die Kommission befürwortet das "Verursacherprinzip", wonach Nutzer eine Straßennutzungsgebühr entrichten, die anschliessend in die Verkehrsinfrastruktur fließen kann. Hierbei sind verschiedene Modelle von Nutzungsgebühren möglich, und die meisten Mitgliedsstaaten haben entsprechende Abgaben eingeführt. Als Hüterin der Verträge sei die Kommission verpflichtet sicherzustellen, dass solche Straßennutzungsgebühren innerhalb der EU nicht zu einer Diskriminierung zwischen einheimischen und Autofahrern aus anderen Mitgliedsstaaten führen. In mehreren Fällen, darunter Belgien, Slowenien, Österreich und Ungarn, half die Kommission Mitgliedsstaaten bei der Ausarbeitung von EU-rechtskonformen Straßennutzungsgebühren. In zwei Fällen muss die Kommission nun jedoch weitere Schritte einleiten.
Im ersten Fall handelt es sich um Deutschland, wo am 8. Juni 2015 ein Gesetz zur Einführung einer Straßennutzungsgebühr für PKW verabschiedet wurde. Gleichzeitig wurde ein Gesetz verabschiedet, das ausschließlich Haltern von in Deutschland zugelassenen Pkw die Befreiung von der Kfz-Steuer in Höhe der Straßennutzungsgebühr garantiert. Somit werden in Deutschland zugelassene Pkw – und ausschließlich diese – de facto von der Straßennutzungsgebühr ausgenommen.
Die Kommission ist der Auffassung, dass es auf zwei Ebenen zu Diskriminierung kommt: Zum einen werden deutsche Nutzer – und ausschließlich diese – von der Straßennutzungsgebühr befreit, weil ihre Kfz-Steuer genau um den Betrag der Gebühr gesenkt wird. Zum anderen sind die Preise für Kurzzeitvignetten, die typischerweise für ausländische Nutzer vorgesehen sind, überproportional teuer.
Trotz regelmäßiger Kontakte mit den deutschen Behörden seit November 2014 und zahlreicher Vorschläge seitens der Kommission, wie die deutsche Nutzungsgebühr EU-rechtskonform gestaltet werden kann, sind die grundlegenden Bedenken der Kommission nicht ausgeräumt worden. Aus diesem Grund leitet die Kommission heute die zweite Stufe des am 18. Juni 2015 eröffneten Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland ein. In ihrer Begründeten Stellungnahme von heute fordert die Europäische Kommission Deutschland auf, die Gesetzgebung innerhalb von zwei Monaten mit dem EU-Recht in Einklang zu bringen. Andernfalls könnte die Kommission entscheiden, den Fall vor den Gerichtshof der Europäischen Union zu bringen.
Im zweiten Fall handelt es sich um die Einführung einer Vignette für Lastkraftwagen im Vereinigten Königreich im April 2014. Nach gründlicher Prüfung legt die Kommission nun ihre Bedenken dar, dass diese Straßennutzungsgebühr Spediteure diskriminiert, die nicht aus dem Vereinigten Königreich stammen. In ihrem Aufforderungsschreiben – der ersten Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens – fordert die Kommission von den britischen Behörden weitere Erklärungen ein. Das Vereinigte Königreich hat nun zwei Monate Zeit, zu den von der Kommission vorgetragenen Argumenten Stellung zu nehmen. Sollte die Kommission die Antworten als unzureichend befinden, wird sie in Erwägung ziehen, mit der Übermittlung einer Begründeten Stellungnahme die zweite Stufe des Verfahrens einzuleiten.
Quelle: Europäische Kommission










