Verbände fordern: Digitalisierung der Pflege soll in den Fokus der Koalitionsverhandlungen

Berlin 08.10.2021.

Die Pflege steht in Deutschland vor großen Herausforderungen: Der steigende Bedarf an Pflegeleistungen steht einem vielfach als wenig attraktiv wahrgenommenen Beruf und einem sich immer weiter verschärfenden Personalmangel gegenüber. Zuletzt hatte die Corona-Pandemie die Grenzen des bisherigen Systems aufgezeigt. Die neue Regierung – ganz gleich welcher Konstellation – müsse deshalb einen Wandel anstoßen, fordern die sieben Verbände des Bündnisses „Digitalisierung in der Pflege“. Sie sind überzeugt, dass die Digitalisierung dabei große Chancen bietet – sowohl für die Entlastung von Pflegekräften als auch für eine bessere Versorgung.

Aus diesem Grund haben die Verbände des Bündnisses vier Empfehlungen formuliert, wie in einem künftigen Koalitionsvertrag die Weichen für eine digitalere Pflege gestellt werden können:

1. Einrichten eines Kompetenzzentrums Digitale Pflege

Als zentrales Gremium – ähnlich dem health innovation hub (hih) des Bundesgesund-heits¬ministeriums übernimmt das Kompetenzzentrum strategische und technisch-fachliche Aufgaben und vernetzt die unterschiedlichen Akteure miteinander. Das übergeordnete Ziel des Kompetenzzentrums sollte es dabei sein, dass die Pflege und deren Spezifika bei allen Digitalisierungsbemühungen im Gesund¬heitsbereich stärker berücksichtigt werden.

2. Erstellen eines Nationalen Strategieplans „Digitalisierung in der Pflege“

Der Rückstand der Pflege bei der Digitalisierung kann nur mit einem strategischen Vorgehen eingeholt werden. Deshalb braucht es einen Strategieplan, der strukturiert die bestehenden Hemmnisse angeht und ungenutzte Potenziale erschließt. Die Entwicklung eines solchen Strategieplans ist ein wesentlicher Aufgabenbereich des Kompetenzzentrums.

3. Digitale Teilhabe ermöglichen & Assistive Technologien fördern

Mit dem Einsatz digitaler Technologien und Anwendungen eröffnen sich neue Möglichkeiten zur digitalen Teilhabe. Damit diese genutzt und Pflegende entlastet werden können, muss eine digitale Mindestausstattung für ambulante, stationäre und klinische Pflegeeinrichtungen definiert werden. Eine große Rolle spielt in diesem Zusammenhang eine flächendeckende Analyse des digitalen Reifegrades dieser Organisationen.

4. Digitalisierungskosten refinanzieren

Die nutzenstiftende Digitalisierung der Pflege kann nur gelingen, wenn die entstehen¬den Folgekosten refinanziert werden. Dafür müssen das Sozialgesetzbuch V und XI sowie das Krankenhausfinanzierungsgesetz hinsichtlich Vergütung und Entgelte für digitale Investitionen ergänzt werden. Quelle: Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e. V.

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