Senkung der Mehrwertsteuer ab Juli - Wie ändert sich die Rechnungsstellung?

Isernhagen, 18.06.2020

Die Mehrwertsteuersenkung wurde vor einigen Tagen beschlossen. Ab dem 01.07.2020 gilt der angepasste Steuersatz von 16 % und für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen 5 % (ausgenommen sind Getränke). Die Absenkungen sind bis zur nächsten Änderung am 31.12.2020 befristet.

Die Senkung der Mehrwertsteuer erfordert Änderungen in der Buchhaltung. Bild: Pixabay

Das sollten Sie nun beachten

Die Entstehung der Umsatzsteuer ist abhängig von der tatsächlichen Ausführung der Leistung. Bei einer gelieferten Leistung ist dies der Zeitpunkt der Verschaffungsmacht (also Lieferung). Ansonsten gilt die Vollendung. Somit ist weder der Tag der Rechnungsstellung noch der Tag der Zahlung ausschlaggebend. Anzahlungen vor dem besagten Zeitraum werden mit dem sonst üblichen Steuersatz vergolten. Wird die Leistung dann in dem Zeitraum von Juli bis Dezember erbracht, fällt das gesamte Entgelt unter den verminderten Steuersatz. Dies muss auf der Schlussrechnung berücksichtigt werden.

Das ist nun zu tun

Verantwortliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen instruiert werden, die Eingangsrechnungen genau zu überprüfen. Dauerleistungen wie bspw. Miet- und Leasingverträgen sind ebenso von den Änderungen betroffen und müssen entsprechend neu kalkuliert werden.

Zudem muss in sämtlichen IT- und ERP-Systemen der verminderte Mehrwertsteuersatz integriert werden. Das Beratungsunternehmen Inwerken AG hat auf seiner Webiste für die entsprechenden Anpassungen in den SAP-Modulen eine Checkliste erstellt. Quelle: Inwerken AG

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