PROTEMA plant Webinar-Reihe zu nachhaltigen Lieferketten

Stuttgart, 26.06.2023

Unternehmer sollen mehr in die Verantwortung gezogen werden, um Transparenz in den Lieferketten zu schaffen und nachhaltig zu wirtschaften. Seit 2023 sind mittelständische Unternehmen zur Umsetzung des Lieferkettengesetzes (LkSG) verpflichtet. Demnächst soll das Lieferkettengesetz auch auf die gesamten Unternehmen auf der europäischen Ebene gelten: Vorschläge für eine EU-weite Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) werden aktuell auf europäischer Ebene verhandelt, die teils strengere Regelungen als das LkSG vorsehen.

Das Webinar findet am Donnerstag, 13.07.2023 über Zoom statt. Bild: PROTEMA

Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) tritt am 2. Juli 2023 in Kraft. Unternehmen ab 250 Beschäftigten müssen dann interne Hinweisgebersysteme einrichten. Ende des Jahres folgen dann alle Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden. Am 12. Mai 2023 hatte der Bundesrat das Hinweisgeberschutzgesetz, die nationale Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie, verabschiedet.

Diese Gesetzgebungen dienen zur Verbesserung:

  • Der Transparenz in den Lieferketten
  • Der Menschenrechtslage
  • Der Gerechtigkeit durch fairen Wettbewerb
  • Der Nachhaltigkeit und dem Schutz der biologischen Vielfalt
  • Der zivilrechtlichen Haftung und Pflichten für die Geschäftsleitungen

 

PROTEMA hat hierzu gemeinsam mit dem Partnerunternehmen Rheinbrücke die Beschaffungslösung "MeRLIN" entwickelt, um die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen einfach bewerkstelligen zu können.

Um die Aufgabenstellung und Herausforderung gemeinsam zu diskutieren und unseren Lösungsansatz vorzustellen, lädt das Unternehmen zu einem um Zoom-Webinar ein.

Termin und Anmeldung

  • Donnerstag, 13.07.2023 | 11:00 – 12:00
  • Anmeldung

(Quelle: PROTEMA)

 

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