Neuer Rechtsrahmen für den digitalen Austausch von Verkehrsdaten: Bundesregierung stärkt intelligente Verkehrssysteme (IVSG)

Berlin, 30.10.2025.

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für intelligente Verkehrssysteme (IVSG) beschlossen. Damit wird erstmals eine bundeseinheitliche Grundlage für den digitalen Austausch von Verkehrsdaten geschaffen. Herzstück des Gesetzes ist die sogenannte Mobilithek – der Nationale Zugangspunkt, über den Informationen zu Straßenverkehr, öffentlichem Nahverkehr, Ladeinfrastruktur und Sharing-Angeboten zentral bereitgestellt werden.

Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder. Bild: Tobias Koch/BMV

Mit dem IVSG will die Regierung den Datenfluss zwischen Verkehrsunternehmen, Infrastrukturbetreibenden und digitalen Mobilitätsanbietern verbessern. Durch die rechtliche Verankerung der Mobilithek sollen Verkehrsdaten künftig transparent, standardisiert und in Echtzeit zugänglich sein. Ziel ist, Verkehrsplanung effizienter zu gestalten und den Weg für vernetzte, nachhaltige Mobilität zu ebnen.

Bundeminister Patrick Schnieder: "Mit dem neuen Intelligente-Verkehrssysteme-Gesetz (IVSG) schaffen wir die Grundlage für eine moderne, vernetzte und nachhaltige Mobilität in Deutschland. Ziel ist es, Verkehrsdaten frei verfügbar zu machen und intelligente Verkehrssysteme rechtssicher und effizient zu gestalten. Von Baustellen über freie Ladesäulen bis ÖPNV-Auslastung: Mit dem IVSG legen wir gesetzlich fest, dass Echtzeitinformationen zu öffentlichen Verkehrsmitteln, Baustellen Ladeinfrastruktur und Sharing-Angeboten zentral, einheitlich und leicht zugänglich über den Nationalen Zugangspunkt bereitgestellt werden. Das verbessert die Verkehrsplanung, fördert Innovationen und trägt zu einer umweltfreundlicheren Mobilität bei."

Einheitliche Regeln für Datenbereitstellung

Nach dem Entwurf sollen Straßenbaubehörden und -betreibende verpflichtet werden, Angaben zu Sperrungen, Baustellen, Geschwindigkeitsbeschränkungen und Zufahrtsbedingungen digital über den Nationalen Zugangspunkt zu veröffentlichen. Diese Informationen werden somit direkt von der zuständigen Stelle bereitgestellt, wodurch Planungs- und Navigationssysteme künftig auf verlässliche, amtliche Daten zugreifen können.

Auch der Verkehrswarndienst wird in das System integriert. Warnungen vor Falschfahrenden oder Hindernissen auf der Fahrbahn sollen künftig über denselben Kanal veröffentlicht werden und stehen damit auch für grenzüberschreitende Anwendungen zur Verfügung.

Barrierefreie Informationen für alle Reisenden

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Verbesserung der Barrierefreiheit. Verkehrsunternehmen müssen künftig nicht nur Auslastungsdaten ihrer Fahrzeuge, sondern auch Informationen über reservierte Plätze für Menschen mit Behinderungen bereitstellen. Diese Daten sollen helfen, Reisemöglichkeiten besser einzuschätzen und Fahrten mit Rollstuhl oder Rollator besser zu planen. Damit wird die Reiseplanung für alle Nutzerinnen und Nutzer gerechter und inklusiver gestaltet.

Elektrifiziert und europäisch vernetzt

Das Gesetz nimmt zudem Bezug auf die europäische Alternative Fuels Infrastructure Regulation (AFIR), die eine benutzerfreundliche Ladeinfrastruktur in der gesamten EU anstrebt. Über die Mobilithek sollen künftig alle öffentlich nutzbaren Ladesäulen für Elektrofahrzeuge abrufbar sein. Damit wird der Zugang zu Ladepunkten vereinheitlicht und spontane Nutzung erleichtert – ein Beitrag zur Förderung der Elektromobilität und nachhaltigen Verkehrsstrategien.

Neu ist auch, dass das bisher geplante Mobilitätsdatengesetz nicht mehr separat umgesetzt wird, sondern vollständig in das IVSG integriert wird. Die Bündelung schafft eine konsistente Rechtsgrundlage für die Bereitstellung und Nutzung aller verkehrs- und reiserelevanten Daten.

Digitale Infrastruktur für die Mobilität der Zukunft

Mit dem IVSG setzt die Bundesregierung zentrale Punkte des Koalitionsvertrags zur Digitalisierung des Verkehrssektors um. Das Gesetz soll nicht nur Innovationen fördern, sondern auch die Grundlage für eine klimafreundliche und vernetzte Mobilität legen. Dabei erfüllt Deutschland zugleich die Anforderungen der EU-Richtlinie 2023/2661 und stärkt seine Rolle in der europäischen Vernetzung intelligenter Verkehrssysteme. Quelle: BMV

zurück TOP