Industrieverband SPECTARIS übt Kritik am Lieferkettengesetz

Berlin, 02.01.2023.

Am 1. Januar 2023 trat das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten in Kraft. Der deutsche Industrieverband SPECTARIS begrüßt, dass die Bundesregierung mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz anstrebt, international mehr Verantwortung für die Themen Menschenrechte und Umweltschutz zu übernehmen. Allerdings besteht weiterhin deutlicher Nachbesserungsbedarf.

SPECTARIS-Vorsitzender Ulrich Krauss: „Es ist bedenklich, dass allein die Unternehmen die Verantwortung für die Einhaltung von Sorgfaltspflichten tragen und die KMU über die Maßen vom bürokratischen Aufwand betroffen sind.“ Unternehmen können nach Ansicht des Verbandes alleine keinen internationalen Standard setzen, das gehe nur mit staatlicher Unterstützung. Krauss: „Die Wirkung des Gesetzes wird verpuffen, wenn die Bundesregierung nicht auch selbst auf die Einhaltung sozialer Mindeststandards in den Sourcing-Staaten hinwirkt. Sie kann dies mit entwicklungspolitischen Anreizen verbinden und damit vermeiden, dass der Tiger zahnlos bleibt und nicht mehr als eine weitere Berichtspflicht entsteht.“

Die Politik müsse auch die schwierige Lage von kleinen und mittelständischen Unternehmen beim Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz anerkennen und gegensteuern. Eine Studie der EU-Kommission erkannte bereits 2020, dass der relative Verwaltungsaufwand von KMU rund fünfzehn Mal größer ist als bei größeren Unternehmen. Darüber hinaus können KMU aufgrund des großen administrativen Aufwands unter den strengen vertraglichen Nachweisverpflichtungen leiden, die ihnen von großen Firmenkunden auferlegt werden, ohne dass sie selbst originär vom Anwendungsbereich des Gesetzes erfasst sind. 

Bereits jetzt sehen sich kleine und mittlere Unternehmen als Teil der Lieferketten von großen Unternehmen mit vielseitigen Nachweis- und Berichtspflichten und einem entsprechenden administrativen Aufwand konfrontiert. Häufig müssen mehrfach verschiedenste Daten pro Kunde über verschiedene Portale gemeldet werden. Hinzukommt, dass KMU oft nicht über den nötigen Einfluss verfügen, um die erforderlichen Informationen von ihren Partnern in der Lieferkette zu erhalten, insbesondere wenn ihre Lieferkette international verzweigt ist oder zentral eingekauft wird. „Diesem Umstand muss die Bundesregierung durch weitere Unterstützungsangebote und Ausnahmeregelungen Rechnung tragen. Nur dann können die Unternehmen einem weiteren Anliegen der Bundesregierung nachkommen, nämlich, ihre Lieferketten und Geschäftsaktivitäten zu diversifizieren“, so Krauss. Quelle: SPECTARIS - Deutscher Industrieverband für optische,medizinische und mechatronische Technologien e.V.

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