Gegen den Fahrermangel: Bundesregierung beschleunigt die Fahrprüfung und öffnet den Sektor für internationale Kräfte

Berlin, 28.05.2026.

Das Bundeskabinett hat eine Änderungsverordnung zur Berufskraftfahrerqualifikation beschlossen. Prüfungen in acht Sprachen, kürzere Prüfzeiten und erleichterte Führerscheinanerkennung sollen den Fahrermangel bekämpfen

Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder. Bild: Tobias Koch/BMV

Der Fahrermangel in der Logistik- und Nahverkehrsbranche ist seit Jahren ein offenes Problem – nun reagiert die Bundesregierung mit konkreten Maßnahmen. Das Bundeskabinett hat eine Änderungsverordnung zur Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung auf den Weg gebracht, die den Berufseinstieg spürbar vereinfachen soll. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie Deutschland schneller und gezielter Fahrpersonal gewinnen kann, auch aus dem Ausland.

Prüfungen in acht Fremdsprachen

Wer bislang kein Deutsch spricht, hatte es schwer: Die Qualifikationsprüfung war sprachlich wenig zugänglich. Das ändert sich. Künftig darf die Prüfung zur beschleunigten Grundqualifikation in acht Fremdsprachen abgelegt werden: Englisch, Hocharabisch, Kroatisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Türkisch und Ukrainisch. Auch die theoretische Fahrerlaubnisprüfung wird um Ukrainisch und den kurdischen Dialekt Kurmandschi ergänzt.

Praktische Prüfung wird drastisch verkürzt

Parallel dazu sinkt die Dauer der praktischen Prüfung von 210 auf 120 Minuten – eine Änderung, die den Ablauf für alle Beteiligten deutlich entzerrt.

Führerscheinanerkennung wird ausgeweitet

Wer seinen Führerschein in der Ukraine oder Montenegro gemacht hat, musste bisher aufwendige Umschreibungsverfahren durchlaufen. Das entfällt künftig: Beide Länder werden in die Fahrerlaubnis-Verordnung aufgenommen, ihre Führerscheine können dann prüfungsfrei anerkannt werden. Zudem sollen Fahrerlaubnisse aus Drittstaaten, die bereits in einem EU-Land umgetauscht wurden, auch in Deutschland gültig sein. Die Verordnung soll noch in diesem Jahr in Kraft treten.

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