Günstiger, digitaler, kürzer: Wie die Bundesregierung den Führerschein umkrempelt
Ein zentrales Element der Reform betrifft die theoretische Ausbildung. Die bislang gesetzlich verankerte Pflicht zum Präsenzunterricht in der Fahrschule entfällt künftig vollständig. Stattdessen können Fahrschülerinnen und Fahrschüler das notwendige Wissen eigenständig und flexibel über digitale Kanäle – etwa per App – erwerben. Den Fahrschulen selbst wird überlassen, ob und in welcher Form sie weiterhin Theorieunterricht anbieten möchten. Diese Flexibilisierung soll Kosten auf beiden Seiten senken: Lernende sparen Zeit und Fahrtaufwand, Fahrschulen werden von aufwendigen Raumvorgaben und den damit verbundenen Kontrollpflichten der Länder befreit.
Gleichzeitig bleibt das inhaltliche Anforderungsniveau unangetastet. Wer am Straßenverkehr sicher teilnehmen will, muss das nötige Wissen weiterhin nachweisen – lediglich der Weg dorthin wird offener gestaltet.
Fragenkatalog wird deutlich gestrafft
Auch der Prüfungskatalog für die theoretische Fahrprüfung steht vor einer Neugestaltung. Über die Jahre ist der Fragenkatalog auf mehr als 1.100 Fragen angewachsen. Künftig soll er um rund ein Drittel reduziert werden. Der Fokus liegt dabei auf praxisnahen, verständlichen Inhalten, die mit europäischen Richtlinien im Einklang stehen. Das entlastet Lernende, ohne die Ausbildungsqualität zu schmälern.
Mehr Flexibilität bei der praktischen Ausbildung
In der praktischen Fahrausbildung bricht die Reform mit einem weiteren Prinzip der bisherigen Regelung: der festen Vorgabe zur Anzahl der Sonderfahrten. Bislang waren zwölf Pflichtfahrten gesetzlich festgelegt – fünf auf Überlandstrecken, vier auf der Autobahn und drei bei Dunkelheit. Zukünftig entfällt diese starre Zahl. Vorgeschrieben bleibt lediglich, dass Fahrten unter allen drei Bedingungen absolviert werden müssen. Wie viele Stunden dafür tatsächlich nötig sind, richtet sich nach den individuellen Fähigkeiten der Lernenden und der Einschätzung der Fahrlehrenden.
Auch die Dauer der praktischen Prüfung wird angepasst. Die reine Fahrzeit soll auf die europarechtlichen Mindestvorgaben von 25 Minuten zurückgeführt werden. Damit orientiert sich Deutschland stärker am EU-Rahmen und gibt zugleich Prüfungskapazitäten frei.
Begleitetes Fahren nach der Theorieprüfung
Eine der innovativeren Maßnahmen im Reformpaket ist die sogenannte Experimentierklausel. Sie sieht vor, dass Fahrschülerinnen und Fahrschüler nach dem Bestehen der Theorieprüfung auf öffentlichen Straßen unter Anleitung nahestehender Personen – etwa der Eltern – Fahrpraxis sammeln dürfen. Dieses begleitete Fahren ergänzt die reguläre Ausbildung in der Fahrschule und soll dazu beitragen, die Praxiserfahrung früher und kostengünstiger auszubauen.
Preistransparenz als Verbraucherschutz
Ein weiterer Schwerpunkt des Reformpakets liegt auf der Transparenz der Ausbildungskosten. Bislang ist ein Preisvergleich zwischen Fahrschulen kaum möglich, da sich die Gesamtkosten aus einer Vielzahl unterschiedlicher Positionen zusammensetzen – von der Grundgebühr über Lernmaterialien bis hin zu Prüfungsvorstellungen. Hinzu kommt, dass die Erfolgsquoten der einzelnen Fahrschulen für Interessierte in der Regel nicht einsehbar sind.
Das soll sich mit der Reform grundlegend ändern. Preise und Erfolgsquoten aller Fahrschulen sollen künftig in der Mobilithek, der zentralen staatlichen Datenbank für Mobilitätsdaten, öffentlich zugänglich gemacht werden. Verbraucherportale können diese Daten aufgreifen und nutzerfreundlich aufbereiten. Damit entsteht eine verlässliche Vergleichsgrundlage für alle, die eine Fahrschule suchen.
Ausblick: Inkrafttreten Anfang 2027 geplant
Die Reform beschränkt sich nicht allein auf den Pkw-Führerschein. Kostenreduzierende und entbürokratisierende Maßnahmen sollen auch auf andere Führerscheinklassen wie LKW oder Bus übertragen werden, was den Zugang zum Beruf der Berufskraftfahrenden erleichtern soll. Zudem werden die Anforderungen an Ausbildungsstätten für Fahrlehrende gesenkt, Fortbildungen digitalisiert und bestehende Fortbildungsfristen vereinheitlicht auf vier Jahre verlängert.
Parallel zum Gesetzentwurf wird eine flankierende Verordnung zur Modernisierung der Fahrschulausbildung vorbereitet und dem Kabinett in Kürze zur Kenntnis vorgelegt. Sofern das Gesetzgebungsverfahren in Bundestag und Bundesrat planmäßig verläuft, sollen die neuen Regelungen Anfang 2027 in Kraft treten. Quelle: BMV








