Elektronischer Zahnarztausweis jetzt verfügbar

Düsseldorf, 16.09.2013.

Der elektronische Zahnarztausweis (eZAA) ist nun erhältlich. Wenige Tage nach dem Start der Ausgabe verzeichnet medisign bereits die ersten 100 Bestellungen. Zum schnellen Erfolg des neuen Ausweises tragen aktuell vor allem die Zahnärztinnen und Zahnärzte im Saarland bei. Hier ist die regionale Zahnärztekammer bereits als Herausgeber nach den auf Bundesebene von der Bundeszahnärztekammer koordinierten Standards für den eZAA zertifiziert. Schon in den nächsten Monaten wollen sich weitere Kammerregionen dem saarländischen Beispiel anschließen.

Der elektronische Zahnarztausweis ist jetzt verfügbar. Bild: medisign

Datenschutz für Zahnärzte

Mit dem Start der Auslieferung des eZAA durch medisign kommt die elektronische Kommunikation für alle Zahnärzte jetzt einen Schritt voran. "Der Zahnarztausweis bringt mir die notwendige Sicherheit, um meine beruflichen Daten und Dokumente der Online-Welt anvertrauen zu können," erläutert Dr. med. dent. Hans Joachim Lellig, Vizepräsident der Ärztekammer des Saarlandes und Vorsitzender der Abteilung Zahnärzte, warum er sich schon frühzeitig für den eZAA entschieden hat.

Konkrete Anwendungen zur Nutzung des eZAA gibt es im Saarland bereits. Sowohl die Kammer als auch die KZV Saarland (KZVS) setzen auf den elektronischen Zahnarztausweis zur persönlichen Identifikation beim Zugang zu ihren Online-Portalen. Immer interessanter wird außerdem der direkte Online-Austausch von Dokumenten, die mit dem neuen Ausweis signiert und verschlüsselt werden.

Dreijähriger Startbonus der KZV Saarland

"Die Vorteile für unsere Zahnärzte sind evident," ist sich Dr. med. dent. Ulrich Hell, Präsident der KZVS, vor diesem Hintergrund sicher. Neben der rein fachlichen Integration des elektronischen Zahnarztausweises unterstützt die KZVS daher die konkrete Einführung in die zahnärztlichen Praxen mit einem Starterbonus: Bei Antragstellung bis zum 31.12.2013 werden die Anschaffungs- und Betriebskosten der Karte inkl. Zubehör für drei Jahre erstattet.

zurück TOP