Ein Hauch Digitalisierung erreicht die praktische Fahrerlaubnisprüfung

München, 09.12.2020.

Neues Jahr, neue Regeln: Ab dem 1. Januar tritt die Optimierte Praktische Fahrerlaubnisprüfung (OPFEP) in Kraft. Kernstück ist der neue Fahraufgabenkatalog, in dem alle sicherheitsrelevanten Anforderungen an die Fahrschüler erstmals vollständig zusammengefasst wurden. Der Katalog bietet fortan eine transparente Grundlage für die Bewertung der Fahrkompetenz. Davon profitieren vor allem auch die Bewerber. Zwar dauert die praktische Prüfung insgesamt 10 Minuten länger. Dafür erhalten die Fahrerlaubnisbewerber gleich nach der Prüfung eine detaillierte Rückmeldung und können die Prüfungsdokumentation via QR-Code sofort aufs Smartphone laden.

Die praktische Prüfung wird allmählich digitaler und soll Fahrschülern mehr Transparenz bieten. Bild: Pixabay

Vorbeifahren und Überholen, Kreisverkehr, Kurvenfahren, Abbiegen, Fußgängerüberweg: Das sind einige der Punkte, an denen die Fahrkompetenzen von Fahrerlaubnisbewerbern gemessen werden. Für die OPFEP wurde der gesamte Fahraufgabenkatalog und die festgelegten Bewertungskriterien digitalisiert. Sie stehen dem Prüfer fortan während der Prüfung auf einem Tablet zur Verfügung. Katalog und Kriterien bilden für Fahrschüler, -lehrer und Prüfer eine einheitliche und transparente Grundlage für die gesamte Ausbildung und für die Prüfung.

Diese dauert ab dem 1. Januar 2021 insgesamt zehn Minuten länger, wobei fünf Minuten für eine lernförderliche Leistungsrückmeldung mit ausführlicher mündlicher und schriftlicher Einschätzung der Fahrkompetenz veranschlagt sind. Jochen Krebs, Leiter Serviceline Fahrerlaubnis bei TÜV SÜD: „Mit der OPFEP haben wir jetzt den gesamten Prozess digitalisiert. Die schnelle Auswertung macht die Prüfung transparent und der Bewerber bekommt sofort ein Feedback dazu, wie er gefahren ist. Dabei geht es nicht nur um die Fehler, sondern erstmals auch ausdrücklich um Lob, wenn Situationen besonders souverän gemeistert wurden.“ Die digitale Dokumentation liefert dem Fahrerlaubnisbewerber zudem eine detaillierte Grundlage für alle weiteren Schritte im Rahmen seiner zukünftigen Mobilität. Der Fahrschüler kann sich die Auswertung noch im Auto via QR-Code aufs Smartphone laden oder auch bequem per E-Mail schicken lassen.

Bundesweite Harmonisierung

Die Vorteile der Digitalisierung liegen auf der Hand. Denn die erhobenen Daten sorgen nicht nur für Transparenz, sondern bieten viele Möglichkeiten, Ausbildung und Prüfung weiter zu verbessern. Dafür werden zukünftig die Daten aus allen Prüfungen bundesweit anonymisiert erfasst. Auf dieser Grundlage können Schwerpunktthemen detektiert werden – Verkehrssituationen etwa, in denen überall besonders viele Fehler gemacht werden. Das daraus entstehende bundeseinheitliche Bild zu den Fahrkompetenzen der Fahrerlaubnisbewerber bietet den Verantwortlichen eine solide Grundlage für die weitere Entwicklung der Ausbildung für die Fahrerlaubnis insgesamt. Krebs: „Die Daten können einen hervorragenden Beitrag für die wissenschaftliche Forschung leisten – nicht nur für die Weiterentwicklung in Sachen Fahrerlaubnisausbildung und -prüfung, sondern auch beispielsweise für die Unfallforschung und vor allem für die kontinuierliche Erhöhung der Verkehrssicherheit.“

Die Einführung der OPFEP am 1. Januar 2021 wurde mit der 13. Änderung der Fahrerlaubnisverordnung bereits im März 2019 festgelegt. Die Neuregelung wurde in den vergangenen Jahren von der Arbeitsgemeinschaft der Technischen Prüfstellen (TÜV | DEKRA arge tp 21), vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), von der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF) und der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) entwickelt. Sie wurde wissenschaftlich untersucht und in rund 10.000 Prüfungen unter realen Bedingungen erfolgreich erprobt. Die Neuregelung umfasst alle Fahrerlaubnisklassen. Quelle: TÜV Süd

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