Datenschutz-Umfrage zeigt mangelndes Vertrauen von Endkunden gegenüber Unternehmen

Pforzheim, 04.08.2015.

Ob Online-Bestellung oder Versicherungsvertrag: Die Mehrheit der deutschen Verbraucher misstraut Unternehmen beim Umgang mit Kundendaten. Nur 15 Prozent glauben, dass Unternehmen und Online-Anbieter mit ihren personenbezogenen Daten verantwortungsvoll umgehen. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Umfrage unter 1.000 deutschen Verbrauchern zum Thema Kundendaten, dievon Uniserv in Auftrag gegeben wurde.

Trotz des mangelnden Vertrauens gehen Verbraucher mit ihren Daten aber oft nicht verantwortungsbewusst um. So wissen 38 Prozent der Umfrageteilnehmer nicht, bei welchen Unternehmen ihre Kundendaten überhaupt hinterlegt sind. Dies macht es schwer, Rechte durchzusetzen, wie sie im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt sind. Etwa die Auskunft darüber, welche persönlichen Daten ein Unternehmen über den Verbraucher gespeichert hat, das Recht auf Berichtigung bei falschen Daten oder das Recht die Übermittlung an Dritte zu untersagen. "Der Datendschungel macht es Verbrauchern schwer, den Überblick zu behalten, bei wie vielen Anbietern sie ihre Informationen hinterlegt haben. So schätzt knapp jeder dritte Umfrageteilnehmer, dass er seine personenbezogenen Daten bei einem bis zehn Unternehmen angegeben hat, 14 Prozent sagen, bei elf bis 20 Unternehmen. Aus Erfahrung wissen wir aber, dass der Bundesbürger seine Daten oftmals noch bei sehr viel mehr Unternehmen hinterlegt hat", erklärt Holger Stelz Direktor Marketing & Business Development bei Uniserv.

Unwissenheit über Datenschutz herrscht vor

Deutsche Verbraucher hadern aber nicht nur damit, wo ihre Daten überhaupt hinterlegt sind. Laut Umfrage kennt mehr als jeder dritte Bundesbürger (37 Prozent) seine geltenden Rechte nicht, wenn es um die eigenen Daten geht. Deutsche Unternehmen sind auf Grundlage des Bundesdatenschutzgesetzes jedoch verpflichtet, dem Verbraucher grundsätzlich auf Verlangen Auskunft über seine gespeicherten Daten zu erteilen und diese zu berichtigen, zu löschen oder zu sperren. Wissen die Betroffenen um ihre Rechte, die im BDSG geregelt sind, haben laut der Uniserv-Umfrage aber bisher nur knapp vier Prozent der Befragten diese Rechte auch schon einmal in Anspruch genommen.

Verbraucher wollen Rechte nur teilweise durchsetzen

Klärt man die Befragten über ihre Rechte auf, die im BDSG geregelt sind, finden es knapp 24 Prozent der Umfrageteilnehmer zu umständlich, diese Rechte geltend zu machen oder verzichten ganz auf die Durchsetzung. So sind acht Prozent von ihnen der Meinung, dass Unternehmen mit ihren Daten sowieso machen, was sie wollen. 27 Prozent aller befragten Verbraucher würden hingegen ihr Recht auf Auskunft in Anspruch nehmen und gegebenenfalls auch die Löschung ihrer Daten verlangen. Jeder zweite Befragte sagt, dass er sein Auskunftsrecht davon abhängig macht, wie vertrauenswürdig das Unternehmen auf ihn wirkt.

Verbraucher wollen es bequem

Die Umfrageergebnisse zeigen, dass vor allem das Bauchgefühl und die Bequemlichkeit der Verbraucher vorherrschen, wenn es um die Durchsetzung ihrer Rechte geht. Denn statt ihr Recht geltend zu machen, indem sie eine schriftliche Anfrage an das Unternehmen stellen, will die Mehrheit (85 Prozent) der Befragten lieber regelmäßig und vom Unternehmen proaktiv darüber informieren werden, welche Kundendaten dieses über sie gespeichert hat und gefragt werden, ob das Unternehmen ihre Daten auch weiterhin speichern darf.

Über die Umfrage

Die Umfrage wurde vom Marktforschungsinstitut Toluna im Auftrag von Uniserv durchgeführt. Im Juni 2015 wurden 1.000 Verbraucher in Deutschland befragt

Quelle: Uniserv GmbH

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