Corona: Logistik-Verbände fordern Maßnahmen

Der Transport muss in Krisenzeiten erleichtert werden, um die Lieferketten zu schützen. Bild: Marcin Jozwiak/Pexels

Frankfurt am Main, 23.03.2020.

Im Zuge der Corona-Pandemie fordern verschiedene Verbände der deutschen Logistik-Branche konkrete Maßnahmen von Bund und Ländern zum Schutz der Lieferketten. Einigkeit besteht dabei bei einer Aufhebung bzw. Aufweichung der Sonntagsfahrverbote und genereller Arbeitszeitregelungen.

Prof. Dr. Dirk Engelhardt, Vorstandssprecher des BGL. Bild: BGL

Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. fordert von der Politik zur Sicherstellung der Versorgung von Bevölkerung und Wirtschaft einen Krisennotfallplan und legt hierzu einen konkreten Vorschlag vor.  Der BGL schlägt darin u.a. die Einrichtung von regionalen Notfallzentren unter Leitung des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) vor, in denen Transportkapazitäten koordiniert werden und Informationen für von der Corona-Krise betroffene Fahrer und Unternehmen bereitgehalten werden.

Weiterhin fordert der BGL die Flexibilisierung der Öffnungszeiten bei den Be- und Entladerampen der verladenden Wirtschaft sowie die Übernahme der Be- und Entladung ausschließlich durch das Lagerpersonal, um das Ansteckungsrisiko für die Lkw-Fahrer zu minimieren.

Lenk- und Ruhezeiten flexibilisieren

Außerdem sollen die Kontrollen des Sonn- und Feiertagsfahrverbots ausgesetzt werden. BGL-Vorstandssprecher Prof. Dr. Dirk Engelhardt: „Der BGL ist seit Jahrzehnten ein vehementer Verteidiger des Sonntagsfahrverbotes und wir dies auch bleiben, denn auch unsere Lkw-Fahrer haben ein Recht auf Familienleben. Allerdings erfordern außergewöhnliche Umstände auch außergewöhnliche Maßnahmen, so dass wir ausschließlich für den Zeitraum der Corona-Krise eine Flexibilisierung bei den Arbeitszeiten sowie bei den Lenk- und Ruhezeiten befürworten.“

KEP-Branche sichert Versorgung

Der Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK) begrüßt die grundsätzliche Einigung von Bund und Ländern zur Aufhebung der Sonntagsfahrverbote. Jedoch sei eine bundeseinheitliche und unbürokratische Umsetzung für die stabile Aufrechterhaltung der Lieferketten essenziell. Die aktuelle Corona-Krise stellt eine Herausforderung für das gesellschaftliche und wirtschaftliche Zusammenleben in Deutschland und Europa dar. „Die Paketdienstleister werden zur Bewältigung beitragen, indem sie die Versorgung der Bevölkerung und der gewerblichen Empfänger sicherstellen“, so Marten Bosselmann, Vorsitzender des BIEK.

Transport aller Warengruppen erlauben

Funktionierende Lieferketten bis zu den gewerblichen und privaten Empfängern von Waren und Gütern sind jetzt besonders wichtig. Daher fordert der BIEK neben der Aufhebung der Sonntagsfahrverboten an sich, dass alle Warengruppen für den Transport an Sonntagen zugelassen werden. Auch das Arbeitsrecht muss so geöffnet werden, dass transportierte Waren sonntags auch abgenommen und weiterdistribuiert werden können. Falls künftig Sperrzonen oder Quarantänegebiete eingerichtet werden, müssen die Zufahrtsregelungen dafür klar, einfach und widerspruchsfrei sein, um die Versorgung aufrecht zu erhalten. Depots, Sortierzentren und andere logistische Einrichtungen dürfen nur als Ultima Ratio und unter strikter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsprinzips geschlossen werden.

BWVL: Kabotageregelung aussetzen

Auch aus Sicht des Bundesverbands Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) muss das Sonntagsfahrverbots aufgehoben werden. Zusätzlich fordert der Verband auch Sonderspuren für die Lkw-Grenzabfertigung, die Aussetzung der Kabotageregelung, die Lockerung der Lenk- und Ruhezeiten sowie der Weiterbildungsfristen im Zusammenhang mit der Berufskraftfahrerqualifikation und der damit verbundenen Geltung der Fahrerlaubnis, der Zugang zu Sanitärräumen für Lkw-Fahrer sowie die Zulassung von Lang-Lkw auf sämtlichen geeigneten Straßen.

„Neben den operativen Maßnahmen“, so BWVL-Präsident Quick, „ist für die mittelständischen Unternehmen die Unterstützung durch schnelle und unbürokratische Liquiditätshilfen mittels Bürgschaften und Krediten essentiell“. „Eine weitere Sofortmaßnahme könnte auch die Einrichtung von Krisen-Hotlines und Interventionsteams bis auf Länder- und Kreisebene sein, die im Zweifel mit Rat und Tat den Unternehmen umgehend zur Seite stehen können“, so Quick weiter. Quellen: BGL, BIEK, BWVL

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