Bosch Secure Truck Parking findet De-Minimis-geförderte Parkplätze

Frankfurt a. M., 05.12.2017.

Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat einen neuen Anreiz für die Nutzung sicherer Lkw-Parkflächen geschaffen. Speditionen bekommen dadurch 80 % der Parkgebühren erstattet. Die Regelung tritt ab Januar 2018 in Kraft. Die staatliche Förderung schafft gute Voraussetzungen für die Buchung von kostenpflichtigen Parkflächen über die Bosch Secure Truck Parking Plattform und App.

Die Parkplätze, die ins Förderprogramm aufgenommen werden, müssen bestimmte Kriterien erfüllen. Bild: Bosch Service Solutions GmbH

„Von der Förderung profitieren vor allem die Speditionen und Lkw-Fahrer. Zukünftig müssen sie sich keine Gedanken mehr über die Kosten machen, wenn sie Parkplätze über unsere Online-Plattform buchen“, betont Dr. Jan Philipp Weers, Leiter von Bosch Secure Truck Parking. „Denn die Vorteile bei den gesicherten Parkflächen liegen auf der Hand: Fahrer und Fracht sind geschützt vor Überfällen und Diebstahl, der stressige Parkplatzsuchverkehr entfällt und die Gefahr von Unfällen auf überfüllten Raststätten wird verringert“, fährt Weers fort. 

Mit Bosch förderfähige Parkplätze finden

Die Parkplätze, die ins Förderprogramm aufgenommen werden, müssen bestimmte Kriterien erfüllen. Dazu gehören eine Einzäunung, eine kontrollierte Zu- und Abfahrt, ausreichende Beleuchtung, eine Videoüberwachung sowie sanitäre Einrichtungen. Zudem müssen die Kosten über Sammelrechnungen abgerechnet werden. Sammelrechnungen gehören bereits zum Standard des Bosch-Dienstes. „Wir können unseren Kunden Stellplätze sowohl auf Autohöfen als auch privaten Firmenarealen anbieten, die über das De-minimis Programm abgerechnet werden können“, erklärt Weers. Die förderfähigen Parkplätze werden ab 2018 auf unserer Plattform entsprechend gekennzeichnet und leicht zu finden sein“.

Über das De-minimis-Förderprogramm

Durch die de-minimis-Förderungen ist es EU-Mitgliedsstaaten möglich, gezielt Betriebe zu subventionieren. Eine Genehmigung der Subvention durch die EU-Kommission ist nicht erforderlich. Die Aufnahme der Parkkosten in diesen Fördertopf zeigt, dass sicheres Lkw-Parken keine Nischenforderung ist, sondern ein wichtiges Kriterium, um die Verkehrssicherheit entlang der Autobahnen zu erhöhen und die Diebstahlgefahr zu reduzieren. Die Förderung kommt dabei ausschließlich deutschen Unternehmen zugute. (Quelle: Bosch Service Solutions GmbH)

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