Berufskraftfahrerqualifikationsrecht: Verbände loben die neuesten Änderungen

Bonn/Frankfurt am Main/Hattersheim, 12.10.2020.

Die deutschen Logistikverbände AMÖ, BGL und BWVL begrüßen die Verabschiedung des Gesetzes über Änderungen im Berufskraftfahrerqualifikationsrecht als wichtigen Beitrag für verbesserte Rahmenbedingungen im Bereich Aus- und Weiterbildung.

Dabei konnten die Verbände mit ihrer Expertise an vielen Stellen anforderungsgerechte und praxistaugliche Regelungen einbringen. Beispiele sind die zukünftigen Möglichkeiten, Ausbildungsverbünde, E-Learning und Fremdsprachenprüfungen zu realisieren. Erfreulich ist die Einführung eines Fahrerqualifizierungsnachweises als Ersatz für die Eintragung der Schlüsselzahl 95 in den Führerschein, was für Grenzgänger besonders wichtig ist.

Bedauerlicherweise fand der Vorschlag der Logistikverbände, Berufskraftfahrer aus Drittstaaten nach europäischen Standards bereits in ihrem Heimatland beruflich zu qualifizieren keine Berücksichtigung. Um dem Lkw-Fahrermangel entgegenwirken zu können, setzen sich die Verbände auch weiterhin für die Umsetzung dieses Praxis-Vorschlags ein. Außerdem stößt es bei den Logistikverbänden auf Unverständnis, dass Unternehmen, die Berufskraftfahrer ausbilden, nicht mehr automatisch berechtigt sind, auch die Weiterbildungen selbst durchzuführen.

Quelle: Gemeinsame Mitteilung der Verbände Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V., Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V. und Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) e.V.

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