bcs bezeichnet E-Carsharing-Förderung des Wirtschaftsministeriums als realitätsfern

Berlin 12.01.2018.

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat am 05.12.2017 eine neue Förderrichtlinie für Elektromobilität vorgelegt und am 17.12.2017 zur Einreichung von Anträgen aufgefordert. Das Förderprogramm ist Bestandteil des „Sofortprogramms Saubere Luft 2017-2010“ und soll unter anderem für das Carsharing gelten. Die vom Ministerium definierten Förderbedingungen sind jedoch aus der Sicht Bundesverbands CarSharing e.V. (bcs) realitätsfern.

Der Anteil von E-Fahrzeugen in der nationalen CarSharing-Flotte liegt derzeit bei rund 10 Prozent. Bild: Pixabay

Die deutschen Carsharing-Anbieter haben in den letzten Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen, die Elektromobilität voranzubringen. Der Anteil von E-Fahrzeugen in der nationalen Carsharing-Flotte liegt derzeit bei rund 10 Prozent. Er ist damit etwa hundertmal höher, als in den privaten Pkw-Flotten oder bei Unternehmen. Weitere Anstrengungen sind nötig, aber die verfügbaren Ressourcen sind vor allem bei den mittelständischen Anbietern begrenzt. Eine Förderung des Elektro-Anteils im Carsharing ist daher grundsätzlich richtig. Die nun vom BMVI vorgelegte Förderrichtlinie geht nach Mitteilung des bcs an den tatsächlichen Problemen jedoch vorbei und trägt nicht dazu bei, die Wirtschaftlichkeit von Elektrofahrzeugen in Carsharing-Flotten nennenswert zu verbessern.

Zunächst wäre da die Höhe der Förderung: Laut Richtlinie wird die Beschaffung von Elektrofahrzeugen für das Carsharing mit „bis zu“ 40 Prozent der Mehrkosten dieser Fahrzeuge gegenüber Verbrennungsmotor-Fahrzeugen gefördert. Für kleine und mittlere Unternehmen kann die Förderung auf bis zu 60 Prozent ansteigen. Das klingt zunächst nicht schlecht, ist aber auch nicht besonders ehrgeizig, wenn man es mit den Landesförderungen der Vergangenheit vergleicht. Das Land Baden-Württemberg hatte die Beschaffung von E-Fahrzeugen 2016 bereits mit 75 Prozent der Preisdifferenz bezuschusst. Höhere Förderquoten sind vor allem deshalb notwendig, weil die Wirtschaftlichkeit von Elektrofahrzeugen im Carsharing neben den höheren Anschaffungskosten auch durch niedrigere Auslastungen und damit geringere Fahrteinnahmen beeinträchtigt ist. Elektrofahrzeuge haben in Carsharing-Flotten oft nur zwei Drittel bis die Hälfte der Auslastung von herkömmlichen Fahrzeugen.

Willi Loose, Geschäftsführer des Bundesverband CarSharing e.V., zeigt sich daher enttäuscht: „Die Carsharing-Branche investiert schon seit Längerem in die Elektromobilität. Das Bundesverkehrsministerium startet nun eine halbherzige Förderung, die das tatsächliche wirtschaftliche Risiko für die Anbieter gar nicht ernstnimmt.“

Ein weiteres Problem ist die aufzubauende Ladeinfrastruktur für Carsharing-Stationen. Mit dem im September 2017 verabschiedeten Carsharinggesetz (CsgG) hatte die Bundesregierung auch die Hoffnung verknüpft, dass auf den unternehmensspezifisch zugeordneten Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum der Anteil von Elektrofahrzeugen ansteigen würde. Voraussetzung dazu ist die Bereitstellung von Ladeinfrastruktur an diesen Stellplätzen. Das BMVI bindet die Förderung der Ladeinfrastruktur für das Carsharing nun an den Kauf von mindestens zwei neuen E-Fahrzeugen pro Antragsteller und erwartet darüber hinaus, dass der Carsharing-Anbieter die Ladeinfrastruktur selbst kauft. Leasing-Modelle sind dabei ebenso ausgeschlossen wie eine Kostenaufteilung zwischen Fahrzeughalter und Ladeinfrastrukturbetreiber. Die Anschlusskosten für die Ladesäulen sind überhaupt nicht förderfähig, obwohl sie nicht selten die Hälfte des gesamten Erstellungspreises ausmachen. Geschäftsführer Loose kommentiert: „Die Förderrichtlinie des Bundesverkehrsministeriums verfehlt die finanziellen Möglichkeiten der Carsharing-Anbieter. Viele von ihnen werden die Förderung gar nicht erst beantragen.“

Der enge Zeitplan des Förderprogramms ist ein zusätzliches Problem. Da Förderanträge bis Ende Januar 2018 gestellt sein müssen, bleibt kaum Zeit zur Suche nach umsetzbaren Kooperationsmodellen mit Kommunen und Ladeinfrastrukturbetreibern. Geschäftsführer Loose fasst zusammen: „Nach den Versprechungen des Dieselgipfels legt das Bundesverkehrsministerium nun eine realitätsferne und wahrscheinlich wirkungslose Förderung für das E-Carsharing vor. Ob andere Fahrzeugpools eher von den Fördermöglichkeiten profitieren werden, ist ebenfalls zweifelhaft. So werden die Schadstoffwerte an den verkehrsnahen Messstellen nicht abgesenkt werden können.“ (Quelle: Bundesverband CarSharing e.V.)

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