Antrag zur Kommunikation im Medizinwesen: DGN soll bald KIM-Anbieter werden

Düsseldorf, 06.10.2020.

Im vernetzten Gesundheitswesen werden vertrauliche Nachrichten und medizinische Dokumente künftig mit dem Kommunikationsdienst KIM sicher ausgetauscht. Sobald das gematik-Zulassungsverfahren erfolgreich abgeschlossen ist, wird das DGN als KIM-Anbieter seine Kunden mit dem E-Mail-Fachdienst in der Telematikinfrastruktur (TI) ausstatten.

eAU wird mit KIM versendet

Ob elektronische Arztbriefe, Befunde oder Heil- und Kostenpläne: TI-Teilnehmer können mit KIM ("Kommunikation im Medizinwesen") künftig eine Vielzahl an sensiblen Daten und Dokumenten austauschen – Ende-zu-Ende-verschlüsselt sowie über Einrichtungs-, System- und Sektorengrenzen hinweg.

Vertragsärzte und -zahnärzte benötigen den E-Mail-Fachdienst bald auch dazu, um Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen elektronisch an die Krankenkassen zu übermitteln. Nach dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) sind sie ab dem kommenden Jahr zur so genannten eAU verpflichtet.

Feldtest startet in Kürze

Um KIM nutzen zu können, müssen sich Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Apotheker und weitere TI-Teilnehmer bei einem von der gematik zugelassenen KIM-Anbieter registrieren. Zum Anbieterkreis zählt künftig auch das DGN: "Der Zulassungsantrag ist bereits gestellt", berichtet DGN-Geschäftsführer Armin Flender. "Wir starten in Kürze einen Feldtest und streben bis Ende des Jahres die Zulassung an."

Gemäß gematik-Spezifikation wird KIM in das jeweils bestehende Praxisverwaltungs-, Krankenhausinformations- bzw. Warenwirtschaftssystem integriert, so dass Anwender in ihrer gewohnten Softwareumgebung Daten empfangen und versenden können. Praxen müssen für die Nutzung des Kommunikationsdienstes an die TI angebunden sein und benötigen einen Konnektor mit E-Health-Update. "In Kooperation mit unseren Praxissoftware-Partnern werden wir KIM allen Nutzern unseres TI-Ausstattungspakets anbieten", kündigt Flender an. "Auch im Kliniksektor soll unser KIM-Dienst künftig erhältlich sein."

Ein Muss für KIM: der eHBA

Eine weitere Voraussetzung für den Datenaustausch mit KIM ist der elektronische Heilberufsausweis (eHBA), um Dokumente rechtsverbindlich digital signieren zu können. Berufsgruppenspezifische Ausweise für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker bietet das DGN-Tochterunternehmen medisign an. Quelle: DGN Deutsches Gesundheitsnetz Service GmbH

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