Abbiegeassistent wird ab 2020 Pflicht für Lang-Lkw
Andreas Scheuer, Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: "Abbiegeassistenzsysteme retten Leben. Deshalb führen wir für Lang-Lkw in Deutschland bereits ab 2020 den Abbiegeassistenten ein. Das geht, weil der Lang-Lkw als spezielle Fahrzeug-Kombination im europäischen Recht so nicht geregelt ist. Daher nutzen wir hier die Möglichkeit, auf nationaler Ebene zusätzliche technische Anforderungen vorzuschreiben. Was Abbiegeassistenten betrifft, ist Deutschland damit schneller als die EU!"
Das sind die wichtigsten Neuerungen der aktuellen 9. Änderungsverordnung:
- Mehr als 450 neue Strecken werden in die Positivliste aufgenommen.
- Baden-Württemberg und Bremen geben erstmals ihr gesamtes Streckennetz für den verlängerten Sattelauflieger (Lang-Lkw Typ 1) frei.
- Die Ausstattung mit einem Abbiegeassistenten und mitblinkenden Seitenmarkierungsleuchten ist auf deutschen Straßen für neue Lang-Lkw ab dem 01.07.2020 und für alle Lang-Lkw, d.h. auch für Bestandsfahrzeuge, ab dem 01.07.2022 Pflicht.
Die 9. Änderungsverordnung wurde am 01.10.2019 im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt heute in Kraft.
Hintergrundinformationen zum Lang-Lkw
Lang-Lkw bestehen aus einem Zugfahrzeug und einem Anhänger. Seit dem 1. Januar 2017 können Lang-Lkw im streckenbezogenen Dauerbetrieb auf Basis des bestehenden Positivnetzes fahren. Die Bundesländer prüfen dazu kontinuierlich Streckenwünsche interessierter Unternehmen auf Eignung und melden diese an den Bund. Das Streckennetz wird auf dieser Grundlage vom BMVI aktualisiert. Dies erfolgt im Rahmen einer Änderungsverordnung.
Der Abschlussbericht der BASt zum Feldversuch mit Lang-Lkw wurde im Herbst 2016 veröffentlicht. Wesentliche Ergebnisse des Berichts sind:
- Zwei Lang-Lkw-Fahrten ersetzen drei Fahrten mit herkömmlichen Lkw
- Effizienzgewinne und Kraftstoffersparnisse zwischen 15 Prozent und 25 Prozent
- Kein erhöhter Erhaltungsaufwand für die Infrastruktur
- Keine Verlagerungseffekte von der Schiene auf die Straße
Quelle: BMVI