Milliardenschwerer Innovationsfonds: Was kommt in der Regelversorgung an?

Kategorie: 
Kongress
Schwerpunktthema: 
Human-Telematik

Köln, 8. Februar 2018. m März wird das Bundesgesundheitsministerium dem Bundestag einen Bericht von einiger Tragweite für viele Akteure im Gesundheitswesen vorlegen: Es geht dabei vor allem um die Frage, ob der für die Jahre 2016 bis 2019 jeweils mit 300 Millionen Euro Fördermitteln ausgestattete Innovationsfonds eine Anschlussfinanzierung erhält und weitergeführt wird. Jeweils rund 100 Projekte wurden in den beiden ersten Jahren des Fonds gefördert – drei Viertel des Geldes steht für innovative Versorgungsformen zur Verfügung, ein Viertel für Versorgungsforschung. Gefördert werden beispielsweise Projekte zur telemedizinischen Versorgung von Dermatologiepatienten im ländlichen Raum, zur Intensivprophylaxe bei frühkindlicher Karies oder zur Verbesserung der Arzt- Patienten-Kommunikation mit Onkologie.

Dem Gesetzgeber geht es allerdings nicht allein um den Erfolg solcher einzelnen, zeitlich begrenzten Förderprojekte, sondern vor allem darum, ob erfolgreiche innovative Versorgungskonzepte schließlich in die Regelversorgung überführt werden können. Denn das Ziel des Innovationsfonds ist, so heißt es im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz ausdrücklich, eine bessere Kooperation zwischen den Sektoren des Gesundheitswesens, den Versorgungseinrichtungen und den Berufsgruppen.

Doch genau daran gibt es Kritik. So äußerte der Beiratsvorsitzende des für die Fördermittelvergabe zuständigen Ausschusses in Bezug auf die für 2016 eingereichten Anträge, dass Projektanträge über mehrere Bereiche des Sozialrechts völlig fehlen würden: Die Krankenversorgung werde nicht mit der Pflege verknüpft, nicht mit der Rehabilitation, der Prävention und schon gar nicht mit Social Care. Der GBA-Vorsitzende Prof. Josef Hecken bemängelte nach zwei Förderrunden, dass es zum Bereich Delegation und Substitution ärztlicher Leistungen kaum Förderanträge gegeben habe. Und der AOK-Bundesverband warnte: "Solange die kollektive Regelversorgung Innovationen nur nach den sektoralen Prinzipien aufnehmen kann, ist die Gefahr hoch, dass mit dem Innovationsfond viel Geld rausgeschmissen wird.“

GBA-Chef Hecken hat ein eher bescheidenes Ziel ausgegeben: Der Innovationsfonds sei schon erfolgreich, wenn 20 bis 40 Prozent der geförderten Projekte in der Regelversorgung aufgenommen werden, ließ er verlauten.

Das Thema „Wie innovativ und praxistauglich ist der Innovationsfonds?“ diskutieren auf den Gesundheitskongress des Westens: Prof. Dr. Wolfgang Greiner, Lehrstuhl für Gesundheitsökonomie und -management der Universität Bielefeld und Mitglied des Sachverständigenrates Gesundheit, Prof. Dr. Gernot Marx, Direktor der Klinik für Operative Intensivmedizin und Intermediate Care der Uniklinik RWTH Aachen, Prof. Dr. Volker Amelung, Institut für Epidemiologie, Sozialmedizin und Gesundheitssystemforschung der Medizinischen Hochschule Hannover, Dr. Dirk Heinrich, Bundesvorsitzender des NAV-Virchow-Bundes und Vorstandsvorsitzender Spitzenverband Fachärzte Deutschlands, sowie Andreas Storm, Vorstandsvorsitzender DAK-Gesundheit.

Der Gesundheitskongress des Westens ist der führende Kongress für Gesundheitspolitik und Gesundheitswirtschaft im Westen Deutschlands. Auch in diesem Jahr werden wieder rund 1.000 Besucher erwartet – Klinikmanager, Ärzte, Verantwortliche aus Gesundheitspolitik und -unternehmen, aus Forschung und Wissenschaft sowie der Pflege. Die zwölfte Auflage der jährlich ausgerichteten Veranstaltung findet am 13. und 14. März 2018 im Kölner Kongresszentrum Gürzenich statt.

Quelle: WISO S.E. Consulting GmbH

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