VDE will Lücke bei der Abrechnung im Bereich Elektromobilität schließen

Frankfurt am Main, 15.06.2017.

Noch immer ist die eichrechtskonforme Abrechnung des Stroms beim Laden von Elektrofahrzeugen nicht vollumfänglich geklärt. 

Zwar hat der Regelermittlungsausschuss (REA) eine erste technische Regel - REA-Dokument 6-A "Regeln und Erkenntnisse des Regelermittlungsausschusses nach § 46 des Mess- und Eichgesetzes für Messgeräte und Zusatzeinrichtungen im Anwendungsbereich der E-Mobilität" - veröffentlicht, auf deren Basis Konformitätsbewertungsverfahren gestartet werden können. Allerdings sind hier viele Anforderungen zu Prüfbedingungen und Konformitätsbewertungen nur unzureichend geklärt.

Um die Lücke bei der eichrechtskonformen Abrechnung zu schließen, hat VDE|DKE jetzt unter anderen Hersteller von Messgeräten, -systemen und Ladeinfrastrukturen, Anwender und Konformitätsbewertungsstellen in der Arbeitsgruppe "Regeln für Elektrizitätsmesssysteme im Fokus der Elektromobilität" zusammengeführt. Gemeinsam mit dem VDE-Institut, das seine Expertise als Prüf- und Zertifizierungsinstitut für Elektromobilität miteinbringt, bietet VDE|DKE den Teilnehmern die neutrale Plattform, fehlende Prüfanforderungen und -kriterien zu beschreiben und ein für die Konformitätsbewertung heranzuziehendes Regelwerk zu schaffen. Dieses Regelwerk wird dann als VDE Anwendungsregel "AR 2418-3-100 Elektromobilität: Messsysteme für Ladeeinrichtungen" veröffentlicht und anschließend in die europäische und internationale Normung eingebracht. (Quelle: VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.)

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