VDE will Lücke bei der Abrechnung im Bereich Elektromobilität schließen
Zwar hat der Regelermittlungsausschuss (REA) eine erste technische Regel - REA-Dokument 6-A "Regeln und Erkenntnisse des Regelermittlungsausschusses nach § 46 des Mess- und Eichgesetzes für Messgeräte und Zusatzeinrichtungen im Anwendungsbereich der E-Mobilität" - veröffentlicht, auf deren Basis Konformitätsbewertungsverfahren gestartet werden können. Allerdings sind hier viele Anforderungen zu Prüfbedingungen und Konformitätsbewertungen nur unzureichend geklärt.
Um die Lücke bei der eichrechtskonformen Abrechnung zu schließen, hat VDE|DKE jetzt unter anderen Hersteller von Messgeräten, -systemen und Ladeinfrastrukturen, Anwender und Konformitätsbewertungsstellen in der Arbeitsgruppe "Regeln für Elektrizitätsmesssysteme im Fokus der Elektromobilität" zusammengeführt. Gemeinsam mit dem VDE-Institut, das seine Expertise als Prüf- und Zertifizierungsinstitut für Elektromobilität miteinbringt, bietet VDE|DKE den Teilnehmern die neutrale Plattform, fehlende Prüfanforderungen und -kriterien zu beschreiben und ein für die Konformitätsbewertung heranzuziehendes Regelwerk zu schaffen. Dieses Regelwerk wird dann als VDE Anwendungsregel "AR 2418-3-100 Elektromobilität: Messsysteme für Ladeeinrichtungen" veröffentlicht und anschließend in die europäische und internationale Normung eingebracht. (Quelle: VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.)