TK-Mindestversorgungsverordnung beschlossen: Recht auf Mindestangebot an Telekommunikationsdiensten

Berlin, 10.06.2022.

Der Bundesrat hat heute der TK-Mindestversorgungsverordnung (TKMV) zugestimmt. Diese konkretisiert die Basisversorgung zur Absicherung der digitalen Teilhabe und gestaltet damit das individuelle Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten aus.

Volker Wissing, Bundesminister für Digitales und Verkehr: "Für unser Zusammenleben ist eine angemessene digitale Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger Grundvoraussetzung. Die in der TKMV festgelegten Mindestanforderungen für den Universaldienst stellen die digitale Teilhabe all jener sicher, die wir mit privatwirtschaftlichem und gefördertem Gigabitausbau noch nicht erreicht haben. Mit ihrer heutigen Zustimmung haben die Bundesländer ein zeitnahes Inkrafttreten der TKMV ermöglicht. Betroffene können ihr Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten nun mit Hilfe der Bundesnetzagentur effektiv durchsetzen. Gleichzeitig müssen wir uns alle bewusst sein, dass wir am Anfang eines Prozesses stehen. Wir werden zukünftig jährlich die nun festgelegten Anforderungen auf ihre Geeignetheit überprüfen und an veränderte Bedarfe anpassen."

Nach dem Telekommunikationsgesetz haben Bürgerinnen und Bürger einen individuellen Anspruch auf Versorgung mit einem Mindestangebot an Telekommunikationsdiensten, wie beispielsweise Anrufe, Videotelefonie, Onlineshopping oder Online-Banking. Es handelt sich hierbei nicht um ein Instrument für einen flächendeckenden Gigabitausbau, sondern um ein Sicherheitsnetz zur Sicherstellung einer angemessenen sozialen und wirtschaftlichen Teilhabe, das all jene auffängt, die bislang noch nicht ausreichend mit Telekommunikationsdiensten versorgt werden.

Die von der Bundesnetzagentur erstellte TK-Mindestversorgung legt nun fest, welche Anforderungen die Dienste erfüllen müssen. Die dort festgelegten Werte (Download, Upload, Latenz) wurden anhand von Gutachten ermittelt und berücksichtigen die Versorgungslage in Deutschland. Die Werte werden jährlich überprüft und entsprechend der Entwicklung der Versorgungslage angepasst. Hierbei wird ein voranschreitender Gigabitausbau dafür sorgen, dass die festgelegten Werte in den kommenden Jahren ansteigen werden. Damit wird sichergestellt, dass die Grundversorgung der Verbraucherinnen und Verbraucher jederzeit den aktuellen Bedürfnissen entspricht.

Nachdem das Bundesministerium für Digitales und Verkehr sowie der Digitalausschuss des Bundestages sein Einvernehmen erklärt haben, hat nun auch der Bundesrat der TKMV zugestimmt. Mit der TKMV liegen die erforderlichen Grundlagen vor, damit die Bundesnetzagentur die Versorgungssituation bewerten und Anbieter verpflichten kann, Telekommunikationsdienste, die für eine angemessene soziale und wirtschaftliche Teilhabe erforderlich sind, zu erbringen. Betroffene können sich an die Bundesnetzagentur wenden, die das im Telekommunikationsgesetz geregelte Verfahren einleitet. Quelle: Bundesministerium für Digitales und Verkehr

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