"NavDLC": NavKonzept stellt RFID-Lösung zur Führerscheinkontrolle vor

Mülheim, 15.06.2018.

Der Telematik-Anbieter Navkonzept präsentiert auf der Nutzfahrzeugmesse IAA (20. bis 27. September) unter dem Namen NavDLC (Driver Licence Care) eine kostenlose RFID-Lösung zum effizienten Sicherstellen der gesetzlich vorgeschriebene Führerscheinkontrollen. Benötigt wird dafür lediglich ein NFC-fähiges Android-Smartphone und fälschungssichere RFID-Tags für die Führerscheine. 

Für die kostenlose Füherscheinkontrolle mit NavDLC benötigt man ein NFC-fähiges Android-Smartphone und fälschungssichere RFID-Tags für die Führerscheine. Bild: Navkonzept

Das System besteht aus der NavID App und einem kostenlos nutzbaren Internetportal von Navkonzept. Damit können Fahrer jederzeit auch von unterwegs den Nachweis erbringen, dass sie in Besitz eines gültigen Führerscheins sind.

Navkonzept stellt aus in Halle 25 am Stand C65.

 

Durch das neue Verfahren muss der Fahrer seinen Führerschein nicht mehr persönlich beim Fuhrparkleiter vorzeigen, was insbesondere im internationalen Fernverkehr eine große Erleichterung darstellt. Stattdessen genügt das Aufrufen der NavID App und das anschließende nahe Heranhalten des mit RFID-Tag versehenen Führerscheins an das Handy. Die NavID App ist kostenlos im Google-Play-Store erhältlich.

Der RFID-Tag eignet sich für Führerscheine in Karten- und Papierformat und kann bei Navkonzept für 3,50 EUR erworben werden. Für die Lösung eignen sich aber auch RFID-Tags anderer Anbieter. In jedem Fall enthalten sie eine anonyme Nummer, die dem Führerschein eindeutig zugeordnet werden kann. Die Daten des Führerscheins werden zuvor über das NavDLC-Internetportal von Navkonzept in deren Datenbank hinterlegt.

Das NavDLC-Internetportal zeigt Fuhrparkverantwortlichen auf einen Blick, welche Führerscheine bereits registriert wurden und wann diese spätestens kontrolliert werden müssen. Zudem generiert die Lösung automatische E-Mails mit den aktuellen Statusmeldungen, die an bevorstehende Termine erinnern. Zur Beweisbarkeit einer durchgeführten Führerscheinprüfung werden die Daten im Logbuch des NavDLC-Portals gespeichert, sodass die Dokumentationspflicht des Arbeitgebers erfüllt wird. Somit wird der Halterverantwortlichkeit und gleichzeitig auch der unternehmerischen Sorgfaltspflicht Rechnung getragen.

Hintergrund ist das Fahrerlaubnisrecht der EU:

Demzufolge sind Führerscheine der Klassen C und D befristet. Dies betrifft auch Berufskraftfahrer, denen die Fahrerlaubnis bereits vor dem 01. Januar 1999 erteilt wurde. Inhaber von Führerscheinen der früheren Klasse 2 verlieren am 50. Geburtstag ihre Fahrberechtigung. Führerscheine der Klassen C (C1, C1E, C, CE) und D (D1, D1E, D, DE), die nach dem 01. Januar 1999 erteilt wurden, sind grundsätzlich auf maximal 5 Jahre befristet. Die befristeten Klassen müssen deshalb rechtzeitig vor Ablauf verlängert werden.

Dementsprechend müssen sich Fuhrparkleiter den Führerschein mindestens zweimal im Jahr vorlegen lassen. Fuhrparkleiter, die einen abgelaufenen oder strafrechtlich entzogenen Führerschein übersehen und den betreffenden Fahrer dennoch einsetzen, drohen Strafverfahren. Der Anklagepunkt lautet „Beihilfe des Fahrens ohne Fahrerlaubnis“ (§ 21 StVG, 27 StGB), was in der Regel mit einer Geldbuße in Höhe eines monatlichen Nettolohns und sechs Punkten pro Fahrt im Flensburger Verkehrszentralregister bestraft wird. Quelle: Navkonzept GmbH

zurück TOP