Nachhaltige Transformation des Straßengüterverkehrs: BWVL fordert Zuschussprogramm

Bonn/Frankfurt am Main, 20.11.2025.

Anlässlich des BWVL-NACHHALTIGKEITSFORUMS 2025 in Frankfurt am Main wurde deutlich, wie dringend der Straßengüterverkehr für eine nachhaltige Transformation weitere Unterstützung benötigt. Ausgehend von den Impulsen der BWVL-Mitgliedsunternehmen – Eigenlogistik und Verlader – fordert der BWVL zusätzliche konkrete Maßnahmen, die insbesondere mittelständische Unternehmen bei Investitionen in alternativ angetriebene Nutzfahrzeuge und Ladeinfrastruktur entlasten und planbare Rahmenbedingungen schaffen.

„Der Mittelstand trägt die Transformation, aber er kann sie nicht allein finanzieren“, betonte BWVL-Präsident Jochen Quick. Daher benötigen wir einen finanziell tragfähigen Transformationspfad, nicht nur für Eigenlogistiker und Verlader, sondern für die gesamte Transportbranche. Viele Mittelständler stehen aktuell vor der Herausforderung, die dafür erforderlichen Summen aus eigener Kraft zu stemmen.

Als eine von zwei zentralen Maßnahmen fordert der BWVL deshalb ein effektives Zuschussprogramm für die Anschaffung emissionsfreier Fahrzeuge sowie von Ladeinfrastruktur. Um die aufwändige Berechnung von Investitionsmehrkosten zu vermeiden, könnten in den Fahrzeugklassen N2 und N3 pauschale Festbeträge, gestaffelt nach Unternehmensgrößen (klein, mittel, groß), einen unbürokratischen, planbaren und schnell umsetzbaren Ansatz für Antragsteller und Bewilligungsbehörde bieten.

Die Niederlande sind hier Vorbild für die erfolgreiche Umsetzung eines entsprechend strukturierten Zuschussprogramms, das bei N3-Fahrzeugen im Jahr 2025 eine mehr als dreimal höhere Zulassungsquote als in Deutschland erreicht hat. BWVL-Präsident Jochen Quick: „Dort schaffen Politik und Wirtschaft gemeinsam die richtigen Voraussetzungen für Unternehmen – insbesondere bei Verfügbarkeit, Bezahlbarkeit und Zuverlässigkeit.“

Als technische Grundlage für die Umsetzung der Fördermaßnahme könnte der für den Straßengüterverkehr angepasste europäische De-minimis-Förderrahmen (300.000 Euro) dienen. Der BWVL sieht darin gleichzeitig einen Lösungsansatz für die im Koalitionsvertrag angestrebte Reduzierung der Mehrfachbelastungen des Straßengüterverkehrs durch die CO₂‑Bepreisung (Dieselsteuer und CO₂-Maut).

Das hier vorgeschlagene Zuschussprogramm stellt jedoch nur einen Baustein der Investitionsunterstützung dar. Nach Ansicht des BWVL sollte daher zusätzlich ein steuerlicher Rückstellungstatbestand geschaffen werden, der den Unternehmen ein weiteres Werkzeug an die Hand gibt, um konkrete Transformationsmaßnahmen zukünftig finanzieren zu können.

BWVL-Hauptgeschäftsführer Markus Olligschläger betont, dass die Dekarbonisierung des Straßengüterverkehrs in erster Linie eine gesamtgesellschaftliche und staatliche Aufgabe der Daseinsvorsorge sei. „Da diese Aufgabe von den Unternehmen umgesetzt wird, sollte sie auch steuerlich begünstigt werden“, so Olligschläger. Aktuell entwickle sich die Transformation jedoch zunehmend zu einem individuellen Existenzproblem für die vielen klein- und mittelständisch strukturierten Unternehmen der Transportbranche, die die Transportlogistik wesentlich tragen. Es entsteht zugleich ein Strukturproblem mit Auswirkungen auf die gesamte Wirtschaft, da rund 80 Prozent der circa 93.000 Transportunternehmen weniger als 20 Mitarbeitende beschäftigen, so Olligschläger weiter.

Beide vorgeschlagenen Maßnahmen, das Zuschussprogramm nach dem Vorbild der Niederlande und die Entwicklung eines steuerlichen Rückstellungstatbestands, schaffen marktwirtschaftliche Anreize. Sie sollen verpflichtenden Quoten für Null-Emissions-Fahrzeuge bei Flottenbetreibern und deren Auftraggebern/Verladern entgegenwirken. Letztere Quoten werden derzeit im Rahmen der EU-Initiative „Clean Corporate Fleets“ diskutiert.

Mit seinen Vorschlägen will der BWVL sicherstellen, dass die Transformationslasten fair verteilt werden, Unternehmen Planungssicherheit erhalten und Deutschland als Logistikstandort wettbewerbsfähig und nachhaltig bleibt. Quelle: BWVL

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