Liberalisierung des Fernbuslinienverkehrs in 2012

Berlin, 04.08.2011.

Ramsauer verspricht: Fernbusreisen werden von Fesseln befreit.

Das Bundeskabinett hat heute den von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer vorgelegten Entwurf zur Änderung des Personenbeförderungsgesetztes (PBefG) beschlossen. Mit der Novelle wird unter anderem die im Koalitionsvertrag vereinbarte Liberalisierung des Fernbuslinienverkehrs umgesetzt. Bislang unterliegt der Markt erheblichen Restriktionen.

Kernpunkte der Gesetzesänderung sind:

- Freier Wettbewerb und Erleichterungen bei der Zulassung von neuen Fernbuslinien. Die bisherigen Beschränkungen sollen weitgehend entfallen. So sind grundsätzlich alle Anträge im Fernverkehr genehmigungsfähig. Der Busunternehmer muss sich entscheiden, welche Strecke er als Linienverkehr betreiben will. Dabei gibt es weder gegenüber Eisenbahnfernlinienverkehren noch gegenüber anderen Fernbuslinienverkehren einen Konkurrenzschutz.

- Konzessionsmodell: Es wird auch künftig an Genehmigungen festgehalten. Dies gewährleistet Sicherheit und Qualität.

- Der (in der Regel mit Steuermitteln unterstützte) ÖPNV mit Bussen und Bahnen soll weiterhin gegen konkurrierenden Busfernlinienverkehr geschützt werden. So wird verhindert, dass eine Busfernlinie zwar als Fernverkehr deklariert ist, wirtschaftlich aber darauf ausgerichtet ist, lukrative Strecken im Nahverkehrsbereich zu bedienen. Die Beförderung von Personen im Fernbus zwischen zwei Haltstellen mit einem Abstand von bis zu 50 km ist unzulässig.

- Besteht kein ausreichendes Nahverkehrsangebot, kann die Genehmigungsbehörde aber für einzelne Teilstrecken die Beförderung zulassen.

- Die Genehmigungen werden wie bisher von den zuständigen Landesbehörden erteilt.

- Erleichterung des touristischen Verkehr mit Omnibussen. Hierzu soll das "Unterwegsbedienungsverbot" aufgehoben werden. So können zum Beispiel bei einer Ferienreise mit Hotelunterbringung ("Ferienzielreise") auch Fahrgäste entlang der Fahrtstrecke aufgenommen werden.

Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Nach der Kabinettsbefassung folgt das parlamentarische Verfahren. Die neuen Regelungen sollen 2012 in Kraft treten.

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