Der GKV-Spitzenverband (GKV-SV), die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben in einer Vereinbarung den Zeitrahmen, die Refinanzierung der Kartenterminals und die Ausgabe der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) geregelt.