Gesundheits-Apps: Standards sind gefragt
Die Anwendungen haben das Potential die Gesundheitskompetenz zu steigern, den Patienten in den Behandlungsverlauf einzubeziehen und bieten Einsparpotenziale, z.B. durch Telemonitoring. Allerdings bringt der Einsatz dieser Technologie auch unkalkulierbare Risiken mit sich, weil es für Produzenten keine verbindlichen Vorgaben bei der Herstellung und für Verbraucher keine transparenten Qualitätsmerkmale vor einer Nutzung gibt.
Ein geregeltes Verfahren gibt es für Apps, die vom Hersteller als Medizinprodukt eingestuft werden. Sie sind meldepflichtig und einem Prüfverfahren durch so genannte "benannte Stellen" wie dem TÜV zu unterwerfen. Für die zentrale Erfassung und Bewertung von Risiken sind das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) zuständig.
Die Mehrzahl der Apps wird allerdings nicht als Medizinprodukt in den Verkehr gebracht. Auch für diese Anwendungen sollten sowohl Qualitätsstandards als auch Qualitätsprüfungen existieren, damit ersichtlich ist, ob sie sicher und vertrauenswürdig sind.
Welche Angaben sollten Hersteller liefern, wenn sie eine App in Verkehr bringen? Vertreter von afgis e.V. (Hannover), Medinfo|de (Köln), des Peter L. Reichertz Instituts für Medizinische Informatik (Hannover), der Initiative Präventionspartner (Freiburg) und des Zentrums für Telematik im Gesundheitswesen ZTG (Bochum) fixierten folgende Basiselemente:
- Angaben über den Hersteller (Impressum, Autoren, Quellen, Aktualität der Daten, Rückmeldemöglichkeit)
- Angaben über das Produkt (Darstellung des Anwendungsbereiches, Versionsnummer, Nutzen, Funktionalität, durchgeführte Tests, Studien o.ä., bekannte und behobene Störungen, Limitationen)
- Angaben zum Datenschutz (Datenschutzerklärung)
- Angaben zur Finanzierung (Finanzierungsquellen)
Quelle: Aktionsforum Gesundheitsinformationssystem (afgis) e.V.